Bergunfall: Haushaltsversicherung muss zahlen

Eine richtungsweisende Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof gefällt. Verursacht der Führer einer Hochgebirgstour fahrlässig einen Schadensfall, ist dieser durch die private Haftpflichtversicherung einer Haushaltsversicherung gedeckt.

Der betroffene Tiroler Bergführer war ehrenamtlich tätig, durchschnittlich einmal im Monat war er für den Alpenverein im Einsatz. Er hatte eine Haushalts- inklusive Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Bei einer von dem Mann unentgeltlich geführten Hochgebirgstour stürzte eine Frau ab und wurde schwer verletzt. Die Frau forderte Schadenersatz.

Gericht: Gefahr des täglichen Lebens

Beim folgenden Rechtstreit ging es um die Frage, ob Skitouren eine Gefahr des täglichen Lebens darstellen. Das Unternehmen, bei dem der Bergführer versichert ist, sah das nicht so. Der Bergführer habe eine Gefahrensituation geschaffen, in die ein normaler Versicherungsnehmer nicht kommen könne. Das Gericht meinte schon in erster Instanz, das ehrenamtliche Führen von Personen im alpinen Gelände sei keine so gefährliche Tätigkeit. Sie sei deshalb vom Versicherungsschutz nicht ausgenommen.

Das Berufungsgericht sah das auch so und jetzt bestätigte das auch der Oberste Gerichtshof. Der OGH sagt, nicht berufsmäßige Sportausübung gehöre zu den versicherten Gefahren des täglichen Lebens.