Gequälte Gams sorgt für große Empörung

Eine Gamsjagd in der Leutasch schlägt auch einen Tag nach dem Bekanntwerden der augenscheinlichen Tierquälerei hohe Wellen. Mittlerweile konnten einige Beteiligte identifiziert werden. Der Fall wird bei der Staatsanwaltschaft landen.

Die durch ein Internetvideo bekannt gewordene brutale Gamsjagd soll sich am 15. August ereignet haben. Wie berichtet, wurde demnach eine angeschossene Gams zunächst über ein Steinfeld geschleift, bevor sie mit einem Messer getötet wurde - mehr dazu in Video: Jagdgast aus Russland quält Gams.

Zahlreiche erboste Reaktionen

Bis 1.30 Uhr habe er Emails von aufgeregten oder erbosten Mitgliedern der Jägerschaft und auch von Nichtjägern beantwortet, so Landesjägermeister Anton Larcher. Auch Dienstagvormittag seien wieder zahlreiche Anfragen eingegangen. In der ORF Tirol Redaktion hat sich auch ein Tierpräparator aus dem Bezirk Imst gemeldet, der bekräftigt, dass er seinen Gewerbeschein zurücklegen wird, wenn die Angelegenheit nicht lückenlos aufgeklärt wird.

Ermittlungen wurden eingeleitet

Beim Landesjägerverband wurde unterdessen am Vormittag eine Strafanzeige ausgearbeitet. Schon zuvor hat auch die Staatsanwaltschaft selbst die Polizei in Seefeld mit den Ermittlungen beauftragt, nachdem eine deutsche Urlauberin als Augenzeugin des Vorfalls Anzeige erstattet hatte. Dem Schützen, einem russischen Jagdgast, droht ein Verfahren wegen Tierquälerei - möglicherweise aber auch noch anderen an der Jagd beteiligten Personen. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Pirschführer muss sich verantworten

Neben einem möglichen Strafverfahren wird es auch zu einem Disziplinarverfahren beim Tiroler Jägerverband kommen. Der zuständige Disziplinaranwalt Hermann Tscharre geht von gröbsten Verstößen im Hinblick auf weidgerechte Jagd und Tierquälerei aus. Verantwortlich ist dafür laut Tscharre der Pirschführer. Dieser führt den Jagdgast zur Jagd und entscheidet welches Wild erlegt werden darf. Der Pirschführer, in diesem Fall übrigens ein Tiroler Jäger, hat dafür Sorge zu tragen, dass das Wild keine unnötigen Qualen erleidet. Aber auch alle anderen Beteiligten hätten im gegenständlichen Fall einschreiten müssen, so Tscharre. Auch ihnen droht möglicherweise ein Verfahren.

„Nur“ Verweis oder strenger Verweis möglich

Wird im Zuge des Disziplinarverfahrens das vorgeworfene Vergehen festgestellt, gibt es laut Tscharre zwei mögliche Sanktionen. Ein Verweis bleibe - abgesehen von der Vorstrafe - ohne Konsequenzen für das Verbandsmitglied. Ein strenger Verweis wird der Bezirksbehörde gemeldet, die dann über den Entzug der Jagdkarte für maximal drei Jahre entscheidet. Mit dieser aktuellen Rechtslage ist man beim Jägerverband nicht gerade glücklich, so Tscharre. Diese müsste dringend geändert werden.

Für eine strengere Gestzeslage spricht sich nicht nur der Jägerverband selbst, sondern auch die Tiroler Grünen bzw. Tierschutzorganisationen wie etwa „Vier Pfoten“ aus. Sie fordern einen dauerhaften Entzug der Jagdkarte bei Tierquälerei. „Die anstehende Novelle des Jagdgesetzes sollte dazu genutzt werden, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen“, erklärt der Klubobmann der Tiroler Grünen, Gebi Mair.

Der russische Jagdgast kann übrigens vom Jägerverband nicht sanktioniert werden, da er kein Verbandsmitglied ist.