„vorwärts“: Ein Fall für das Gericht
Seit der Landtagswahl hängt der Haussegen bei „vorwärts Tirol“ schief. Es geht um viel Geld. Der Innsbrucker Unternehmer Johann Berchtold, ein Vertrauter der beiden Parteigründerinnen Anna Hosp und Christine Oppitz-Plörer (FI), verlangt von „vorwärts“ insgesamt 850 000 Euro.
Partei steht vor der Spaltung
Hosp und Oppitz-Plörer liegen mit „vorwärts“-Obmann Hans Lindenberger im Clinch. Mit ein Grund war, dass Anna Hosp nach der Wahl leer ausging. So sollte eine der jetzigen Landtagsabgeordneten zu Gunsten von Hosp verzichten, was nicht geschah. Jetzt steht die jüngste Partei im Landtag, die bei der Landtagswahl 9,3 Prozent der Stimmen erhielt, vor der Spaltung. Noch im Juli sind zwei Generalversammlungen angesetzt - einmal lädt Hans Lindenberger am 11. Juli ein, am 19. Juli wiederum laden fünf der neun Vorstände zu einer aus ihrer Sicht relevanten Generalversammlung.
Berchtold reicht zwei Klagen ein
Hans Berchtold hat die Drucksorten für den Wahlkampf von „vorwärts tirol“ im Auftrag der Partei produziert und den Wahlkampf in Form eines Kredits von 200.000 Euro vorfinanziert. Offene Beträge, die in jedem Fall - unabhängig vom Ausgang der Wahl - mit der zu erwartenden Parteienförderung zurück bezahlt hätte werden müssen. Weil Lindenberger die Höhe der offenen Rechnungen für die Drucksorten anzweifelt, hat Berchtold Klage eingereicht. Ein zweite Klage wird folgen, was den offenen Kreditbetrag angeht, so Berchtold.
Es steht Aussage gegen Aussage
Vorwärts-Chef Hans Lindenberger zeigte sich entsetzt über die Vorgangsweise Berchtolds. Der Kredit sei noch nicht fällig und könne seiner Meinung nach nicht innerhalb dieser kurzen Zeit zurückgefordert werden. Was Lindenberger nicht erwähnt ist, dass er in einem Schreiben von Berchtold aufgefordert wurde, den Antrag auf Parteienförderung vorzulegen bzw. ein Gespräch mit Berchtold zu suchen. Weil beides laut Berchtold nicht passierte, will er auch wegen des Kredits Klage einreichen.
Zu den Werbeaufträgen sagte Lindenberger, er habe sie in dieser Höhe nie getätigt. Wer letztendlich Recht hat, werden wohl demnächst die Gerichte klären.