TGKK gibt Mitarbeiterdiagnosen an Betriebe

Die Ärztekammer hat eine umstrittene Weitergabe von Daten publik gemacht. So soll die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) Betrieben auch Diagnosen mitgeteilt haben. Die TGKK rechtfertigt sich damit, dass die Diagnosen nicht zuordenbar seien.

Die TGKK hat an interessierte Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern eine Auswertung der Krankenstandstage ihrer Arbeitnehmer geschickt, inklusive der Diagnosedaten. Daraus lassen sich im Einzelfall ohne weiteres Informationen über die Leiden der Mitarbeiter ablesen, kritisierte die Ärztekammer schon vor einiger Zeit - und hat jetzt die Datenschutzkommission eingeschaltet.

Kein Zusammenhang zu betrieblicher Vorsorge

Die Daten in der Krankheitsgruppen-Statistik sind anonymisiert, aber in Männer und Frauen getrennt und nach Krankheitsgruppen aufgeteilt. Daraus ergebe sich für den Arbeitgeber in manchen Fällen die Möglichkeit, verschiedene Krankheiten einzelnen Mitarbeitern zuzuordnen, kritisiert Günter Atzl von der Ärztekammer, die das Kontroll- und Ombudsmannverfahren eingeleitet hat.

„Wir haben darin ein Problem gesehen. Wir waren auch der Meinung, dass durch diese Auswertung ein Personenbezug hergestellt werden kann, so dass der Arbeitgeber Informationen über Diagnosen seiner Mitarbeiter erfährt, die in keinem Zusammenhang zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge stehen“, erläuterte Atzl gegenüber ORF-Radio Tirol.

Identifizierbar über Geschlecht und Dauer

Wenn etwa in einem Betrieb eine Frau 21 Tage lang krank ist und dann in der Statistik unter „Krankheiten der weiblichen Geschlechtsorgane“ eine einzige Frau mit 21 Krankenstandstagen angeführt ist, lasse das durchaus Rückschlüsse zu, so die Ärztekammer in einem Beispiel. Die Daten gibt die Gebietskrankenkasse im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung an interessierte Arbeitgeber von Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern weiter.

Datenschutzkommission: Weiter anonymisieren

Die Datenschutzkommission hat sich den Fall jetzt angesehen. Ihre Empfehlung: Jede Statistik sei für einen anfragenden Betrieb so anzupassen, dass kein Bezug zu einem bestimmten Arbeitnehmer hergestellt werden kann. Nötigenfalls sei in der Statistik keine Trennung von männlichen und weiblichen Mitarbeitern vorzunehmen. Außerdem sollten laut Datenschutzkommission nur Krankheitsdaten miteinbezogen werden, die mit der Tätigkeit des Betriebes typischerweise verbunden sind.

Krankenkasse gesprächsbereit

Laut Arno Melitopulos von der TGKK will man die Empfehlungen der Datenschutzkommission umsetzen, er betont aber, keine personenbezogenen Daten weitergegeben zu haben. „Die Datenschutzkommission wünscht sich eine noch sicherere Art der Übermittlung der Daten, dieser Empfehlung werden wir nachkommen und Informationen noch verdichteter bündeln.“ Die Gebietskrankenkasse hat nun zwei Monate Zeit, die Empfehlung der Datenschutzkommission umzusetzen, die Empfehlung ist allerdings nicht bindend.

Handhabe in Bundesländern verschieden

In anderen Bundesländern werden vergleichbare Projekte zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) offenbar anders gehandhabt. So heißt es in einer Stellungnahme der Wiener Gebietskrankenkasse, dass den Betrieben zwar die zehn häufigsten Diagnosen übermittelt werden, diese aber nicht nach Geschlecht getrennt aufgeschlüsselt würden. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten seien daher nicht möglich. Eine Weitergabe von Krankenstandstagen, Diagnosen usw. finde außerdem nur statt, wenn der Betriebsrat zustimmt.