Landeswahlbehörde erklärt Entscheidung

Die Tiroler Landeswahlbehörde hat nach ihrer Entscheidung im Zusammenhang mit dem Team Stronach Vorwürfe der Parteilichkeit „entschieden“ zurückgewiesen. Die Entscheidung im Falle „Team Stronach“ sei streng nach dem Gesetz gefallen.

Landeswahlleiter und Landesamtsdirektor Josef Liener betonte am Freitag, die Landeswahlbehörde sei „eine Kollegialbehörde, die an keine Weisungen gebunden ist“. Neben Beisitzerinnen und Beisitzern der im Landtag vertretenen Wählergruppen gehörten ihr auch drei Mitglieder aus dem richterlichen Stand an, die auf Vorschlag des Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck bestellt worden seien, so Liener.

Beschlüsse wurden einstimmig gefasst

Sämtliche Mitglieder seien verpflichtet, das Amt „mit strenger Unparteilichkeit auszuüben und ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen“. Festzuhalten sei, dass sämtliche Beschlüsse der Landeswahlbehörde einstimmig gefasst worden seien, also auch mit den Stimmen der Beisitzerinnen und Beisitzer der im Landtag vertretenen Wählergruppen.

Nach der in der ständigen Rechtsprechung vertretenen Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofes seien alle die Wahlbehörden streng bindenden Formalvorschriften der Wahlordnung „strikt nach ihrem Wortlaut auszulegen“.

Kandidaten-Chaos bei Stronach

Bei der Landtagswahl am 28. April wird Hans-Peter Mayr mit der Liste „Team Stronach für Tirol“ antreten. Das hat die Landeswahlbehörde am Donnerstag entschieden. Damit ist die offizielle Liste des Teams Stronach mit der Spitzenkandidatin Sonja Ulmer aus dem Rennen. Hans Peter Mayr ist von der Bundespartei nicht autorisierter Spitzenkandidat. Er wurde als TS-Landesgeschäftsführer erst kürzlich entlassen. Die Landeswahlbehörde entschied sich dennoch für Mayr, weil er seine Liste vor der offiziellen Team-Stronach-Liste eingereicht hatte.

Nur ein Landeswahlvorschlag möglich

Bei einer Wortinterpretation könne der im vorliegenden Fall maßgebliche Paragraf 37, Abs. 1, der Tiroler Landtagswahlordnung aber nur so ausgelegt werden, dass jede Wählergruppe nur einen einzigen Landeswahlvorschlag einreichen könne. Gehe es bei der Zuweisung weiterer Mandate im zweiten Ermittlungsverfahren doch um einen Vorgang, der nur möglich sei, wenn lediglich ein einziger Landeswahlvorschlag eingereicht worden sei. Die Einreichung mehrerer Landeswahlvorschläge durch dieselbe Wählergruppe müsse daher als unzulässig angesehen werden, argumentierte Liener.

Team Stronach mit Mayr ist „gültig“

Der Landeswahlvorschlag der Wählergrupppe „Team Stronach für Tirol“, Kurzbezeichnung Stronach mit dem Listenführer Hans-Peter Mayr, der allen gesetzlichen Formvorschriften entspreche, sei daher als ersteingereichter Landeswahlvorschlag gültig und in der Folge zu verlautbaren, erklärte Liener. Die Argumentation, dass die verschiedenen Landeswahlvorschläge der Wählergruppe "Team Stronach für Tirol“ als Einheit anzusehen seien, findet nach Meinung der Landeswahlbehörde aufgrund der Wortlaut- und Formstrenge des Wahlrechts keine gesetzliche Deckung.

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