Rechtsstreit über Kufsteinerlied beendet
Das rund 60 Jahre alte Kufsteinerlied, genauer gesagt der Jodler, stand jahrelang im Zentrum erbittert geführter gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Musikproduzent Egon Frauenberger stritt mit den Erben des Liedautors Karl Ganzer, wer künftig als alleiniger Komponist des Liedes gelten darf.
In erster Instanz hat die Familie des verstorbenen Komponisten am Oberlandesgericht München vor wenigen Jahren bereits Recht bekommen. Jetzt hat der deutsche Bundesgerichtshof diese Entscheidung bestätigt, teilte der Kufsteiner Rechtsanwalt der Familie Ganzer am Donnerstag mit.
Co-Autor verbuchte Erfolg für sich
Ausgelöst hatte den Konflikt der Musikproduzent Frauenberger, der auf dem Standpunkt stand, dass die von ihm in den 60er Jahren bearbeitete Jodeleinlage „Holla-rä-di-ri, di-ri, di-ri“ dem Lied erst zum Durchbruch verholfen habe.
Nach dem Tod der Witwe des Autors gelang es dem Produzenten, sich als Bearbeiter anerkennen zu lassen, hinfort kassierte er ein Zwölftel der Verwertungsrechte aus dem Lied. Bei Gericht blitzten er beziehungsweise seine Nachfahren jetzt aber ab: Nach der Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofes gilt Ganzer künftig als alleiniger Textdichter und Komponist des Liedes, in dem die „Perle Tirols“ besungen wird.
Als Stimmungsmacher immer noch gefragt
Das „Kufsteiner Lied“ ist seit mehr als sechs Jahrzehnten ein Dauerbrenner der volkstümlichen Musik und hat sich weltweit Tausende Male verkauft. Viele Interpreten haben dieses Lied in ihr Musikprogramm aufgenommen, darunter auch Hansi Hinterseer und DJ Ötzi. Der Kufsteiner Bürgermeister Martin Krumschnabel äußerte sich in einer Reaktion auf das Urteil erleichtert, er freue sich, dass jetzt Rechtssicherheit in Bezug auf die Urheberschaft des Kufsteiner Liedes eingetreten ist.
Recht auf „Kufstein. Die Perle Tirols“ bleibt
Ein kleiner Triumph bleibt Frauenberger beziehungsweise seinen Nachfahren allerdings: Die Wortmarke „Kufstein. Die Perle Tirols“ ist weiterhin von seiner Firma geschützt, eine Nutzung außerhalb des „Kufsteiner Lied“ bleibt genehmigungspflichtig.