Widum: Politiker bekennen sich nicht schuldig

Der Bürgermeister und elf Gemeinderäte von Weer stehen seit Mittwochfrüh wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht. Sie haben veranlasst, dass ein zum Teil denkmalgeschütztes Widum abgerissen wurde, bekennen sich aber nicht schuldig.

Eines kam heute vor Gericht deutlich zu Tage: Nicht nur der Bürgermeister und alle angeklagten Mitglieder des Gemeinderates, sondern offenbar das ganze Dorf wünschte sich seinerzeit, dass beim Neubau des Pfarramtes in Weer etwas weitergehe. Eineinhalb Jahre wurde mit dem Denkmalamt verhandelt, schilderte der Bürgermeister vor Gericht. Aber es habe sich in seinen Augen keine Lösung abgezeichnet. Ein Erhalt des denkmalgeschützten Gewölbes und des ebenfalls geschützten Wandbildes im alten Widum neben der Kirche hätten den Neubau deutlich verteuert. Im Dezember habe es dann aus bautechnischen Gründen pressiert, sagte der Bürgermeister aus. In der Gemeinderatssitzung habe er deshalb das Thema Abriss erneut angesprochen. Kurz darauf wurde das Widum vollständig abgerissen.

Widum in Weer, Zustand 25. August 2011

Hermann Hammer

Das alte Widum vor dem Abriss.

Kurzer Prozess im Gemeinderat

Auch die angeklagten Gemeinderäte gaben heute an, den Abriss befürwortet zu haben. Einen ordentlichen Gemeinderatsbeschluss hätten sie allerdings nicht gefasst. Nach Ende der Sitzung am 14. Dezember habe der Bürgermeister ihnen mitgeteilt, dass er das Widum abreißen lassen wolle. Er reichte dazu auch ein Papier herum und bat alle Anwesenden, zu unterschreiben. Auf dem Zettel stand zwar sinngemäß, der Gemeinderat beschließe den Abriss des Widums, die Gemeinderäte verstanden es aber als rein politisches Papier, mit dem sich der Bürgermeister absichern wollte, schilderten die Angeklagten heute vor Gericht. Sie sind wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt.

Schuldig bekannte sich heute bis kurz vor Mittag keiner der Angeklagten.

Baustelle in Weer an der Stelle des alten, mittlerweile abgerissenen Widums

ORF

Weitere Zeugen werden einvernommen

„Ich weiß schon, dass Sie etwas Gutes wollten,“ meinte Richter Andreas Fleckl heute im Laufe der Verhandlung zum angeklagten Bürgermeister, „aber haben Sie gewusst, dass Sie etwas, das unter Denkmalschutz steht, nicht abreißen dürfen?“ Darauf antwortete der Angeklagte mit Ja. Er sei davon ausgegangen, dass eine Verwaltungsstrafe auf ihn zu komme, so der Bürgermeister.

Am Nachmittag hat der Richter die Verhandlung auf November vertagt.