Gericht: Katze gewinnt gegen Hasen
Kater Helli in Kolsass im Tiroler Unterland darf weiter in Freiheit durch die Gärten der Nachbarschaft streifen, er muss nicht im Haus eingesperrt werden. Das hat das Bezirksgericht Hall nun in Anlehnung an ein aufsehenerregendes Urteil des Obersten Gerichtshofes - mehr dazu in OGH erlaubt Katzen das Streunen entschieden. Allerdings darf der Kater die Kaninchen im Nachbargrundstück nicht jagen oder reißen, wie er das auch schon getan hat. Dafür wurde er und sein Besitzer bereits zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt - mehr dazu in Katze tötet Kaninchen - Besitzer verurteilt.
Kaninchenhalter muss seine Tiere schützen
Für die Sicherheit der Kaninchen muss aber deren Halter selbst sorgen, entschied das Bezirksgericht in Hall in dem Urteil, das jetzt erging. Die Tiere müssten nicht nur vor Katzen, sondern auch vor anderen Raubtieren wie etwa Greifvögeln oder Füchsen geschützt werden, so das Bezirksgericht.
ORF
Nachbarn wollen berufen
Die betroffenen Nachbarn wollen diese Entscheidung nicht aktzeptieren. Laut Gerd Pichler, Verteidiger der Hasenhalter, sei das Urteil des Bezirksgerichtes inhaltlich falsch, da eine vorangegangene Entscheidung des Landesgerichtes unberücksichtigt blieb. In einem Schadenersatzverfahren am Landesgericht sei bereits früher festgestellt worden, dass die Katzenbesitzer ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Dieses Verschulden müsse jetzt auch das Bezirksgericht in seinem Verfahren berücksichtigt werden, erklärte Pichler gegenüber tirol.ORF.at