Gericht: Katze gewinnt gegen Hasen

Ein kurioser Rechtsstreit zwischen einem Katzenbesitzer und einem Kaninchenhalter ist vorläufig beendet. Dabei ging es darum, ob der Hase vor der Katze geschützt oder ob die Katze am Jagen gehindert werden muss. Das Bezirksgericht entschied für die Katze.

Kater Helli in Kolsass im Tiroler Unterland darf weiter in Freiheit durch die Gärten der Nachbarschaft streifen, er muss nicht im Haus eingesperrt werden. Das hat das Bezirksgericht Hall nun in Anlehnung an ein aufsehenerregendes Urteil des Obersten Gerichtshofes - mehr dazu in OGH erlaubt Katzen das Streunen entschieden. Allerdings darf der Kater die Kaninchen im Nachbargrundstück nicht jagen oder reißen, wie er das auch schon getan hat. Dafür wurde er und sein Besitzer bereits zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt - mehr dazu in Katze tötet Kaninchen - Besitzer verurteilt.

Kaninchenhalter muss seine Tiere schützen

Für die Sicherheit der Kaninchen muss aber deren Halter selbst sorgen, entschied das Bezirksgericht in Hall in dem Urteil, das jetzt erging. Die Tiere müssten nicht nur vor Katzen, sondern auch vor anderen Raubtieren wie etwa Greifvögeln oder Füchsen geschützt werden, so das Bezirksgericht.

Hasengehege

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Die Hasen in diesem Gehege müssen so gesichert sein, dass potentielle Räuber keine Chance haben.

Nachbarn wollen berufen

Die betroffenen Nachbarn wollen diese Entscheidung nicht aktzeptieren. Laut Gerd Pichler, Verteidiger der Hasenhalter, sei das Urteil des Bezirksgerichtes inhaltlich falsch, da eine vorangegangene Entscheidung des Landesgerichtes unberücksichtigt blieb. In einem Schadenersatzverfahren am Landesgericht sei bereits früher festgestellt worden, dass die Katzenbesitzer ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Dieses Verschulden müsse jetzt auch das Bezirksgericht in seinem Verfahren berücksichtigt werden, erklärte Pichler gegenüber tirol.ORF.at