Grußformel „Griaß di“ in deutscher Hand

Tirols beliebteste Grußformel „Griaß di“ ist seit 2011 als Wortmarke von einer deutschen Firma geschützt. Bekannt wurde dies erst, als ein Tiroler mit einem „Griaß di“-T-Shirt Ärger bekam.

Mit seinem Onlineversand hätte sich ein Ötztaler kürzlich fast Ärger eingehandelt. Er bot T-Shirts unter anderem mit der Aufschrift „Griaß di“ an, daraufhin drohte ihm eine deutsche Firma mit dem Anwalt. Das T-Shirt, so ein Bericht des ORF-Servicemagazins „konkret“, wurde aus dem Sortiment des Onlineshops genommen.

EU-Markenschutz-Urkunde für 'Griaß di'

ORF

Markenschutz-Urkunde für „Griaß di“

„Pfiat di“ ist noch zu haben

In Alicante in Spanien wird über EU-Marken entschieden, dort hat sich das deutsche Unternehmen „Griaß di“ als sogenannte Wortmarke schützen lassen. Das kostet für zehn Jahre 900 Euro und gilt für bestimmte Produktgruppen. „Griaß di“ darf dann zum Beispiel nicht auf Prospekte, Turnschuhe, Kalender oder Socken gedruckt werden.

Verboten ist laut Markenurkunde z. B. auch die Verwendung auf „Schaufeln zur Entsorgung von Hundekot“. Das „Griaß di“ ist in guter Gesellschaft, denn auch das „Servus“ steht schon unter Schutz. Für Bekleidung noch zu haben wären derzeit aber „Griaß enk“ oder „Pfiat di“.

Markenschutz nur in Begleitung von ...

Laut dem Innsbrucker Patentanwalt Paul Torggler schützt die Marke nicht den abstrakten Begriff an sich, sondern nur im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist. In diesem Fall ist die Marke „Griaß di“ geschützt für Papierwaren, Bekleidungsstücke und noch ein, zwei weitere Warenklassen. Appliziert z. B. auf Fahrrädern würde der Markenschutz nicht gelten, so Torggler gegenüber dem ORF.

Rechtsanwalt Paul Torggler

ORF

Anwalt Paul Torggler

Dass der Schutz von „Griaß di“ überhaupt möglich war, so der Patentanwalt, sei überraschend. Denn in Deutschland wollte schon einmal jemand diesen Gruß als nationale Marke schützen lassen und ist damit abgeblitzt.

„Auch in Alicante gilt eigentlich, dass wenn in einem Mitgliedsstaat etwas als nicht markenschutzfähige Angabe gilt, dann kann es auch in Spanien nicht eingetragen werden. Offensichtlich haben die Prüfer hier etwas übersehen“, so Torggler. Geprüft werde auch in der Amtssprache Deutsch, vielleicht aber von einem Norddeutschen, dem das „Griaß di“ einfach nicht geläufig war.

Chancen auf Befreiung von Markenschutz

Dementsprechend sieht Torggler auch Chancen, das „Griaß di“ vom Markenschutz wieder zu befreien. Er beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Deutschen Bundespatentgerichts über einen Markenschutz für „Bon Soir“: „Darin werden auch frühere Entscheidungen zitiert, die betreffen ‚Hallo‘, ‚Hey‘, ‚Ciao‘, also alles ähnlich wie ‚Griaß di‘. Ich glaube, wenn man die Marke ‚Griaß di‘ anfechten würde mit einem Löschungsantrag, hätte man wegen mangelnder Unterscheidungskraft gute Erfolgsaussichten!“

TV-Hinweise:

  • Konkret, 7.8., 18.30 Uhr, ORF2
  • „Tirol heute“, 7.8., 19.00 Uhr, ORF2

Insgesamt stößt der Markenschutz für Grußformeln auf wenig Resonanz. „Wenn sich das weiter entwickelt, wird das sicher zu zahllosen juristischen Auseinandersetzungen führen“, befürchtet der Innsbruck Rechtsanwalt Thaddäus Schäfer.

Link:

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar