Wieder Aufreger: Heeresübung im Nationalpark
Land Tirol
Zweimal im Jahr darf das Bundesheer für Ausbildungszwecke Hubschrauberflüge und -landungen im Nationalpark Hohe Tauern durchführen. Während Heeresverantwortliche von einer dringenden Notwendigkeit sprechen, hat der Landesumweltanwalt, Johannes Kostenzer, kein Verständnis für diese Übungen im Nationalparkgebiet.
Zusätzlicher Stress für Wild und Imageschaden
Der Landesumweltanwalt sieht speziell die anstehende Winterübung überaus kritisch. Angesichts des strengen Winters sei das Wild ohnedies schon einer Stresssituation ausgesetzt, so Kostenzer. Hubschrauberflüge würden diese Stresssituation unnötig verstärken. Zudem ortet er für den Nationalpark einen gewissen Imageschaden. Menschen wählen den Nationalpark als Urlaubsdestination, um Ruhe und Erholung zu finden, so Kostenzer. Für die Hubschrauberausbildung des Bundesheers gebe es genügend andere Möglichkeiten.
BMLV
Bundesheer zeigt Verständnis, Verzicht undenkbar
Beim Militärkommando Tirol kennt man die Bedenken des Landesumweltanwalts. Deshalb, so Militärkommandant Herbert Bauer, habe man die Übungen deutlich reduziert. Zudem halte man sich strikt an die ohnedies sehr strengen Vorgaben der Behörde. Die Gebiete, in denen die Übungen stattfinden, seien sehr begrenzt, so Bauer.
Ein genereller Verzicht des Bundesheers auf diese Ausbildungsflüge sei jedoch undenkbar. Die Tauern sind das höchste Bergmassiv Österreichs und deshalb am besten für die Ausbildung der Piloten geeignet, so Bauer. Zudem liege das Tauerngebiet in wirtschaftlich günstiger Nähe zum Stützpunkt Hochfilzen.
Weitere Gesprächsrunde geplant
Seitens des Bundesheers sei man in den letzten Jahren ständig Kompromisse eingegangen, die er auf der Gegenseite vermisse, so Bauer. Für heuer ist jedenfalls eine erneute Gesprächsrunde mit allen Beteiligten geplant. Dazu gehören neben dem Alpenverein als größter Grundbesitzer die Nationalparkverwaltung sowie die Bezirksbehörde. Diese hat übrigens den aktuellen Antrag des Bundesheers im Sinne des öffentlichen Interesses genehmigt. Der Einspruch des Landesumweltanwalts wird nun in zweiter Instanz von der Umweltabteilung des Landes Tirol bearbeitet.