Bedingte Haft für Tiroler Bergführer

Ein Tiroler Berg- und Skiführer ist am Mittwoch in Vorarlberg für den Lawinentod eines 33-Jährigen im Jänner mitverantwortlich gemacht worden. Der Bergführer, der sich nicht schuldig bekannte, wurde zu einer bedingten Haft verurteilt.

Er wurde am Landesgericht Feldkirch wegen grob fahrlässiger Tötung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer bedingten Haft von vier Monaten und einer Geldstrafe von 1.440 Euro (unbedingt) verurteilt, berichteten am Donnerstag Vorarlberger Medien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landesgericht Feldkirch

ORF

Der Bergführer wurde am Landesgericht Feldkirch verurteilt

Der Skiführer hatte am 16. Jänner als Tourenführer zwei niederländische Ärzte im freien Skiraum von Lech-Zürs am Arlberg begleitet. Bei der Abfahrt der dreiköpfigen Gruppe vom Trittkopf (2.720 Meter) löste sich im Bereich der extrem steilen Gamskopfmulde eine Lawine, die den 33-Jährigen rund eineinhalb Meter tief verschüttete. Zwar wurde der Niederländer innerhalb von zehn Minuten geborgen, für ihn kam jedoch jede Hilfe zu spät. Der Skiführer und der zweite Urlauber, der laut Staatsanwaltschaft „gerade noch ausweichen konnte“, blieben unverletzt - mehr dazu in Niederländer stirbt bei Lawinenabgang in Zürs.

Sachverständiger sprach von großem Risiko

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Skiführer mit seinen zwei Gästen an jenem Tag niemals die Gamskopfmulde befahren dürfen. Aufgrund des sehr kalten Wetters, störanfälligen Triebschnees und einer schwachen Altschneedecke habe bei Lawinenwarnstufe drei eine erhöhte Auslösebereitschaft bestanden. „Die Einfahrt mit einer Skigruppe bei den damals herrschenden Verhältnissen war ein großes und nicht kalkulierbares Risiko und für mich nicht nachvollziehbar“, führte der Sachverständige und Leiter des Vorarlberger Lawinenwarndienstes, Andreas Pecl, laut „Vorarlberger Nachrichten“ aus.

Bergführer sah nach Sprengung kein Risiko mehr

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Für ihn sei das Risiko trotz erheblicher Lawinengefahr nicht erkennbar gewesen. Er sei davon ausgegangen, dass nach der Sprengung einer Lawine das Befahren des betreffenden Hanges gefahrlos sei.

Richterin Nadine Heim folgte der Einschätzung des Experten und bewertete das Verhalten des Skiführers als Fehler, den er nicht hätte machen dürfen. Weil er sich nicht zu seiner Fehlentscheidung bekannt habe, reiche eine Geldstrafe nicht aus, so Heim in dem Bericht der „Neuen Vorarlberger Tageszeitung“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Bedenkzeit erbaten.