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MI | 10.02.2010
Willi Tilg (Bild: ORF)
privatklage
Willi Tilg: Führerschein zurück
Willi Tilg, Klubobmann der Freien im Landtag, hat mit seiner Beschwerde gegen die Stadtpolizei Hall wegen Führerscheinentzugs Recht bekommen. Tilg will nun eine Privatklage wegen Verleumdung einbringen.
Adventmarkt besucht
Die Stadtpolizei Hall habe ihm nach dem Besuch eines Adventmarktes zu Unrecht den Führerschein abgenommen, erkannte der Unabhängige Verwaltungssenat in Innsbruck am Dienstag.
Drei Gläser Glühwein getrunken
Im Dezember hat Tilg den Haller Adventmarkt besucht und dabei, so seine Aussage, drei Gläser Glühwein getrunken.

Die Stadtpolizisten gaben später zu Protokoll, sie hätten den Landespolitiker gegen 21.00 Uhr zu seinem Auto wanken sehen.

Die versuchte Anhaltung hätte Willi Tilg dann ignoriert und so seien ihm die Polizisten bis nach Hause gefolgt. Dort hätten die Polizisten ihn mit den Worten "Willi, du bist zum Alkotest aufgefordert", aus der Garage geholt.
Unverrichteter Dinge abgezogen
Zwei Mal hätten sie das sagen müssen, weil Tilg das einfach überhört habe. Dann habe er gesagt, es sei doch nichts passiert, er sei doch gut nach Hause gekommen und Tilg habe dann verbotenerweise ein Zuckerl gegessen, eine Zigarette angezündet, und sei ihm Haus verschwunden. Nach 15 Minuten seien die Stadtpolizisten unverrichteter Dinge abgezogen.

Den Führerschein zog die BH dann am nächsten Tag ein.
Berufung auf Immunität
In seiner Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat berief sich Willi Tilg vorerst auf seine Immunität. Doch da winkte Verwaltungsrichter Albin Larcher schnell ab.

Das hätten vor ihm schon andere versucht, aber durchwegs vergeblich. Das sei bis zum Obersten Gerichtshof ausjudiziert.
Fehlende Ermächtigung
Im zweiten Punkt erhielt Tilg dann Recht: Die Haller Stadtpolizisten hätten ihm gar nicht den Schein abnehmen dürfen, moniert Tilg mit seinem Anwalt. Denn die dürften nur 20-Euro-Strafen kassieren oder Sicherheitsleistungen.

Für alles andere, also im speziellen für Alkomat-Tests, fehle ihnen die Ermächtigung.
Blick in die Ermächtigungsurkunde
Ein Blick in die Ermächtigungsurkunde, die jeder Exekutivbeamte auf Verlangen auch dem Autolenker vorweisen muss, bestätigte diesen Vorstoß. Der Stadtpolizist durfte zwar früher als Bundesgendarm unbegrenzt amtshandeln, aber als Bediensteter der Stadt Hall dürfe er das nicht, außer die Stadt erlaube das.

In Zukunft wolle Tilg in einem solchen Fall aber nicht mehr Auto fahren, auch wenn er solche Alkoholmengen als Hundert-Kilo-Mann überhaupt nicht spüren würde.
Privatklage wegen Verleumdung
Tilg will nun eine Privatklage wegen Verleumdung einbringen. Es sei menschenunwürdig, noch vor einer Verurteilung den Namen des Verdächtigen zu veröffentichen, klagt Tilg. Er lässt nun von seinem Rechtsanwalt prüfen, ob gegen die Stadtpolizei eine Amtshaftungsklage möglich sei. Er selbst sei persönlich zutiefst getroffen, dass von seiten der Stadtpolizei sein Name veröffentlicht worden sei.
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