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SO | 21.03.2010
Messer (Bild: dpa/Ingo Wagner)
CHRONIK
16-Jährige bedrohte Schulwart mit Messer
Eine 16-jährige Einbrecherin hat am Montag mit einem Messer einen Schulwart in Innsbruck bedroht. Der Schulwart der Sigmairschule ertappte die Einbrecher und hielt die 16-Jährige bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Schulwart hörte Jugendliche beim Einbruch.
Kaffeeautomat mit Stemmeisen aufgebrochen
Die Jugendlichen waren vermutlich gegen 4.30 Uhr in die Schule eingedrungen. Im ersten Stock brachen sie Türen und einen Kaffeeautomaten auf.

Diese Geräusche hörte der Schulwart, der mit seiner Familie im Gebäude wohnt. Er alarmierte sofort die Polizei. Als der Schulwart den Beamten die Tür öffnen wollte, lief ihm die 16-Jährige in die Arme. Das Mädchen aus Innsbruck versuchte mehrmals vergeblich, sich loszureißen und bedrohte den Schulwart mit einem Messer.
Komplizen wurden rasch ausgeforscht
Die drei anderen Tatverdächtigen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren konnten flüchten, wurden von den Beamten aber rasch ausgeforscht. Alle vier kommen aus Innsbruck und sind laut Polizei keine Unbekannten mehr. Sie werden bei der Staatsanwaltschaft wegen Einbruchsdiebstahls angezeigt.
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Ihre Meinung zu diesem Thema
Gibt es da einen Zusammenhang?
soha, vor 39 Tagen, 12 Stunden, 27 Minuten
http://tirol.orf.at/stories/395130/
wegen Einbruchsdiebstahl werden die angezeigt?
kaharatschonbonatschon, vor 39 Tagen, 12 Stunden, 59 Minuten
Was ist mit der gefährlichen Drohung mit dem Messer??? Hat man die unter den Tisch gekehrt, weil das ein süßes Mädi war, oder wie? Ein paar Monate würd´ ich die schon absitzen lassen - verteilt über die Ferien immer.
Einbruchsdiebstahl ...
carullus, vor 39 Tagen, 12 Stunden, 53 Minuten
... oder räuberischer Diebstahl (damit ist die Geschichte mit dem Messer konsumiert, einverstanden?) bleibt sich im Strafmaß gleich, für Jugendliche max. 2,5 Jahre.

Reine "Gefährliche Drohung" wär übrigens signifikant "billiger".
"Gefährliche Drohung"? und "Drohung"
bany8se, vor 39 Tagen, 12 Stunden, 35 Minuten
Da besteht meiner laienhaften Meinung nach ein Unterschied: Eine Bedrohung mit blossen Mißhandlungen (z.b.: Lass mich sofort los, sonst schneide ich dir die Ohrwaschl ab... usw.) stellt nur den Tatbestand einer gew. Übertretung dar; anders: z.B.: Ich bring dich um!...und der Bedrohte muss sich dabei aber "in Furcht und Unruhe" versetzt fühlen, so stellt das ein Offizialdelikt eine "verbrecherische Handlung" dar, wobei derjenige, der die Drohung ausgestossen hat, sofort festgenommen (nach der StPO richtig: sofortige Verhaftung) werden müsste.
Laie?
84senf497, vor 39 Tagen, 12 Stunden, 31 Minuten
Jusstudent? ^^
230970, vor 39 Tagen, 11 Stunden, 16 Minuten
carullus, vor 39 Tagen, 11 Stunden, 12 Minuten
Natürlich gibt es einen Unterschied zur bloßen Misshandlung, aber die (ernstzunehende) Drohung mit dem Ohrabschneiden fällt sicherlich schon in den Bereich der gefährlichen Drohung.

Dazu reicht bekanntlich jede Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen, die geeignet ist, dem Bedrohten ... begründete Besorgnisse einzuflößen ...
das ist...
derasterix, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 23 Minuten
ganau die zeit wie damals in krems beim merkur, wo sind die eltern bitte, wenn meine 16 jährige die nacht nicht nach hause gekommen wäre hätte sie eine schallende gehabt, gott sei dank war meine brav, sie hat immer gesagt wo sie hingeht, anfang 2 kontrollen, vetrauen ist gut, kont-- ist besser, aber sie hatte mein vetrauen, und nie ausgenützt, und so sollte es sein, jetzt ist sie 32 und kommt noch immer nach hause, und man mach auch noch was gemeinsam, arme kinder die eltern nur am taufschein haben
Ich versteh was du meinst
schlaubischlumpf, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 20 Minuten
aber sollte deine tochter mit 32 net be ihrem freund oder mann wohnen oder in ihrer wohnung ? kicher^^
Wenn erwachsene Kinder wieder nach Hause kommen...
seniorcrack, vor 39 Tagen, 12 Stunden, 48 Minuten
Könnte es nicht einfach so sein, dass bei einem geordneten Familienleben auch die erwachsenen Kinder immer wieder einmal gerne bei ihren Eltern vorbeischauen?
Meine beiden Söhne sind auch schon über 30 Jahre alt und kommen immer wieder gerne mit ihren Frauen und Kindern in ihr Elternhaus zurück. Das ist doch sehr schön und ich freue mich auch jedes Mal darüber. Besonders aber auch darüber, dass sie mitten im Leben stehen, einen für sie zufriedenstellenden Beruf ausüben und nun selbst ein intaktes, geordnetes und ganz normales Familienleben führen. Dabei waren sie in jungen Jahren auch "Lausbuben" und spielten uns so manchen Streich. Aber nächtliche Lokal- oder gar Einbruchstouren standen nicht einmal im Gedanken auf ihrem Programm.
I weiß net was in solchen Jugendlichen vor sich geht
schlaubischlumpf, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 36 Minuten
mit 16 kann man ohne weiteres zwischen Recht und Unrecht unterscheiden. Und mir persönlich wär die Gerichtsverhandlung, die Festnahme durch die Polizei, das Absitzen im Häfn total wurscht;

Aber ich müsste meinem Vater und meiner Mutter in die Augen schaun und sagen: "Ich hab an Einbruch begangen und einen Menschen bedroht".

Der enttäuschte Blick meiner Eltern würd mir in Mark und Bein gehen und der Schauer würd mir über den Rücken laufen!!!!
..und die dürfen schon wählen...
piperflyer, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 28 Minuten
..und nächstes Jahr ein Auto lenken.
Das is aber der falsche
mitsprech, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 27 Minuten
Hinderungsgrund.
Sowas soll ma ned machen weils an und für sich ein Blödsinn ist.
Ned weil jemand sagt "Du darfst nicht"
Ned aus Angst vor wem anderen.
kann nämlich auch sein das deine Eltern enttäuscht sein über ein Ding das Du sehrwohl tun solltest.
Da gehts um Eigenverantwortung und Bewußtsein gepaart mit einer liebevollen Lebenseinstellung.
@mitsprech
schlaubischlumpf, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 25 Minuten
wenn du eltern hast die dir keine Steine in den Weg legen, kannst du mit gutem Gewissen mit der Einstellung leben!!
@mitsprech
schlaubischlumpf, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 25 Minuten
wenn du eltern hast die dir keine Steine in den Weg legen, kannst du mit gutem Gewissen mit der Einstellung leben!!
Gemeint wohl ...
carullus, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 50 Minuten
Räuberischer Diebstahl: Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betreten, Gewalt ... anwendet oder [damit droht] ... ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ... zu bestrafen, § 131 StGB.
in diesem fall wird das papier für die würscht
sylmasta2, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 47 Minuten
sein auf dem dieser Paragraph geschrieben ist. Man wir ddas soziale umfeld beleuchten und beifnden, dass dies zu erwarten war und wird mildernde umstände finden die jugendlichen nicht in die kriminalität
absacken. die werden sich bedanken und wo anders etwas aufbrechen.
man hat fast den Eindruck,
nachdenken, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 33 Minuten
... dass es als Milderungsgrund angesehen wird, dass diese Früchtchen bereits bekannt sind und immer noch unterwegs...
Was machen diese Früchtchen um 4uhr30 morgens?
libertybell, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 9 Minuten
Die ganze Nacht vielleicht unterwegs,nichts gefunden? Sich an die Schule erinnert,waren...oder sind ja gerade Semesterferien,Taschengeld aufbessern? Haben diese Eltern zuhause nichts mehr zu sagen,ach herjee...schwer erziehbar... Dafür hat's früher bessere Mittel gegeben! Die heutige Justiz glänzt ja nur so von Sanftmut,damit man ja nichts falsch macht,bei einem soon jungen Leben,und was es noch vor sich hat! Echt beschämend! NOTE 5 !!! (für die dzt,Nov.)
murmeletier, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 4 Minuten
Ins Internat oder in einen Handarbeitskurs mit dem frechen Früchtchen, dann vergehen ihr die dummen Flausen!
in diesem fall geht es doch gar ncicht mehr darum
sylmasta2, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 51 Minuten
wo und wann die dort waren. ob sie dürfen oder nicht. fakt ist die waren dort und dies ist kein einzelfall und ist auf familienverhältnisse zurückzführen die es in österreich zu hauf gibt und die sich rapide vermehren.
da sollte man mal in der regierung einen ansatzpunkt finden. nicht ob in einer hymne die tüchter reingehören oder nicht.
tschuldigung
sylmasta2, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 50 Minuten
töchter,
Liebes@murmeltier
libertybell, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 3 Minuten
Dieser Meinung wär ich auch,aber nach einer solchen "kur" werden solche Früchtchen,noch frecher. Die Familien sind nicht schuld,sondern jene,die diese Politik verschlampt haben,zugunsten der Emanzipation,und das geht weit zurück! In den Bummelzug einsteigen,rückwärts fahren,Nahtstelle suchen und korrigieren,aber mit Leuten die was können,nicht mit denen,die das alles verbockt haben!
G*
murmeletier, vor 39 Tagen, 6 Stunden, 19 Minuten
Ich bin doch nicht lieb, du verwechselst mich bestimmt.
Öh sie werden wegen Einbruchsdiebstahls angezeigt
schlaubischlumpf, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 37 Minuten
und das größere Verbrechen "Bedrohen des Schulwartes mit einem Messer??????" Das übersieht man???????

Das heißt wenn ich jemanden überfalle und ihn mit ner Knarre bedrohe bei, verhandelt man nur den Überfall aber nicht den unerlaubten Waffenbesitz??
Einbruch ist stärker mit Strafe bedroht als
weilander, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 27 Minuten
eine gefährliche Drohung. Und nichts anderes ist das mit dem Messer. Wen sie zustechen hätte wollen, wäre es wieder versuchte Körperverletzung oder versuchter Mord im Extremfall.
und unerlauber Waffenbesitz ist lediglich eine Verwaltungsübertretung
weilander, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 26 Minuten
aber kein gerichtlich strafbarer Tatbestand. Versuchter Raub allerdinsg schon. Lerne Gesetze!
hmm
julezz, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 25 Minuten
1. würd ich mal eher davon ausgehen, dass der orf an schas schreibt, als dass sie wirklich nur wegen dem "kleineren" verbrechen angezeigt wird.

2. war bei der anzeige wegen einbruchsdiebstahls von allen vieren die rede. mit dem messer bedroht hat nur das mädl.

3. hinkt dein vergleich gewaltig: der unerlaubte waffenbesitz ist sicherlich nicht das "größere verbrechen" im vergleich mit einem raubüberfall.

soviel zu der laienjuristerei vom schlauen schlumpf
@weilander
julezz, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 22 Minuten
ich würde trotzdem sagen, dass die gefährliche drohung in dem fall ein eigener tatbestand ist, den es seperat abzuklären gilt. ist ja egal, was das größere verbrechen ist. wichtig ist, ob das eine in dem anderen tatbestand schon inkludiert ist.
bei einem raubüberfall kann man die gefährliche drohung nicht als eigenen tatbestand gelten lassen, da sie bereits teil des raubüberfall-tatbestands ist.
die bedrohung mit dem messer gehört aber sicherlich nicht in den tatbestand des einbruchs.
Wow. Muß man ja in Ehrfurcht erstarren.
riam, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 21 Minuten
Ackerts grad das Strafrecht im 3.Semester?
Aber bereits gschaftlhuberisch wie ein
ergrauter Winkeladvokat.
da frag ich mich doch....
julezz, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 17 Minuten
... wer am gschaftlhuberischsten ist. der schlumpf mit dem strohmann-argument oder der zynische "seit-3,4-jahren-eh-schon-fast-fertig"-jurist.
ihr habts ja alle keine ahnung pfff^^:-)
schlaubischlumpf, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 10 Minuten
Schade dass niemand...
carullus, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 47 Minuten
... der "räuberische Diebstahl " eingegefallen ist :) Ist hier, soweit ersichtlich, geradezu klassich verwirklicht.
Unerlauber Waffenbesitz ...
carullus, vor 39 Tagen, 13 Stunden, 28 Minuten
... kann übrigens durchaus strafrechtlich relevant sein, auch wenn das meistens nur Schusswaffen und verbotene Waffen betrifft. Strafrecht hört nicht beim StGB auf :)
@murmeltier
serviertochter, vor 39 Tagen, 6 Stunden, 3 Minuten
Wenn du nicht lieb bist,dann stimm dein nick nicht ganz
fesch, fesch
masip, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 46 Minuten
emanzipation der 2. generation. wenn es das ist, was alle wollten, soll man jetzt schon brav den mund halten.
dann fang
posersunited, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 8 Minuten
schon mal damit an. bitte. danke.
Sollten
schlaubischlumpf, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 51 Minuten
Jugendliche um 4 Uhr 30 net mit dem Däumchen im Mund im Bett schlafen und vom Dornröschenschloss träumen?? Was machen die um die Uhrzeit in einer Schule????
einbrechen,
neuer4, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 51 Minuten
was sonst ?
nein.....
chefff04, vor 39 Tagen, 12 Stunden, 51 Minuten
lernen gehen, dachten der Lehrer macht Nachtschicht.
Sind keine "Unbekannten" mehr, die Polizei kennt sie!!!!!
mamaalcapone, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 55 Minuten
Daher wieder in Freiheit!
Gut,den Grafen hat man auch laufen lassen, den kennt man, der ist auch in Freiheit.
dermarvin, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 52 Minuten
Aber hat der überhaupt was angestellt? Es ist zwar Mode und ein Gebot der political-correctness-Gehirnwäsche den Lobbyisten als Teufel darzustellen, aber viel scheint da nicht dahinter zu sein, so sehr sich manche das auch wünschen mögen....
Für die Unschuld des Grafen leg ich meine Hände ins Feuer
mamaalcapone, vor 39 Tagen, 14 Stunden, 10 Minuten
aber Asbesthandschuhe, darf ich schon tragen.
Für über 300 Millionen Euro gibt es das ultimative gräfliches Weißwaschmittel, das wirkt in England und USA, warum soll es nicht in Österreich weiß waschen oder fehlt da der feine gräfliche Geruch nach der Weißwäsche?
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