Neue Urlauber-Rechte bei Pauschalreisen

Neue EU-Richtlinien ab 1. Juli versprechen mehr Schutz für Urlauber: Pauschalreisen dürfen auf eine andere Person übertragen werden, Preiserhöhungen werden beschränkt, die Verjährungsfrist bei Reklamationen wird ausgedehnt.

Das Reisefieber grassiert wieder und viele Urlaubsplaner fühlen sich durch verlockende Angebote im Internet angesprochen. Die Reiseplanung per Mausklick war bis dato noch mit etlichen Risiken verbunden. Am 1. Juli 2018 tritt in der EU die neue Pauschalreiserichtlinie in Kraft, die dem digitalen Zeitalter und den neuen Buchungsformen Rechnung trägt und die Verbraucherrechte ausweitet.

ein Sandstrand voller Menschen und Sonnenschirme

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Wer im Internet Pauschalreisen bucht, bekommt mehr Rechte

Pauschalreisen neu definiert

So gilt eine gebuchte Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Elementen - zum Beispiel Flugbuchung plus Automietung - fortan als Pauschalreise, wenn online erst der Flug und direkt danach auf der Webseite das Mietauto gebucht wird, ohne dass vorher noch einmal die persönlichen und Kreditkartendaten eingegeben werden. Der Reisende genießt dann einen besonderen Schutz. „Im Falle von irgendwelchen Schwierigkeiten gilt der erste Anbieter, bei dem die Daten eingegeben wurden, als Reiseveranstalter, der ist auch für Mängel zuständig, wenn zum Beispiel der Flug annulliert wird oder das Hotelzimmer einfach nicht der Beschreibung entspricht,“ sagt Monika Nardo vom Europäischen Verbraucherzentrum Bozen.

Übertragbarkeit und Preiserhöhung neu geregelt

Neu ist auch die Möglichkeit Pauschalreisen auf eine andere Person zu übertragen. Preiserhöhungen nach Abschluss des Vertrags sind auf acht Prozent beschränkt worden.

Zwei Frauen (nur Unterkörper sichtbar) ziehen einen Koffer durch eine Stadt

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Reisebüros müssen ihre Kunden detailliert über deren Rechte aufklären

Bei Billigflügen empfehlen die Südtiroler Reisebüros ihren Kunden eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Böse Überraschungen, die einst den Passagieren von Air Berlin widerfahren sind, sollte es dann nicht mehr geben. Zugleich sind Reisebüros fortan verpflichtet, ihre Kunden umfassend über die Urlauberrechte zu informieren, etwa über den Versicherungsschutz bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Veranstalters oder Vermittlers.

Längere Fristen bei Reklamationen

Bei Verträgen, die ab dem 1. Juli abgeschlossen wurden, ändert sich auch einiges im Bereich Reklamationen und Reisemängel. Der Reiseveranstalter muss nicht mehr zwangsläufig schriftlich informiert werden. Um später aber beweisen zu können, dass reklamiert wurde, sei eine E-Mail trotzdem besser als ein Telefonanruf, gibt Barbara Klotzner vom Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen zu bedenken.

Wer Ansprüche auf Schadensersatz gerichtlich durchsetzen will, hat jetzt zwei Jahre statt einem Zeit. Auf drei Jahre wurde die Frist ausgedehnt, wenn es um entgangene Urlaubsfreuden oder Personenschäden geht. „Was bleibt und sogar umso wichtiger wird, ist die Pflicht, den Veranstalter direkt oder über das Reisebüro unverzüglich bei eventuellen Problemen während der Reise zu kontaktieren,“ erklärt Klotzner.