Neue Landes-Förderung für Wärmepumpen

Das Land Tirol gewährt für Wärmepumpen bei Neubauten einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen, wird aber nur für private Neubauten mit bis zu zwei Wohneinheiten gewährt.

Die 3.000 Euro soll es für Erd- und Grundwasserwärmepumpen geben. Für Luftwärmpumpen gewährt das Land einen Zuschuss von 700 Euro. Die Impulsförderung für Wärmepumpen soll eine Ergänzung zur Wohnbauförderung sein. Für den Energiereferenten in der Landesregierung Josef Geisler (ÖVP) ist die neue Förderung „eine energiepolitische Maßnahme und ein Anreiz für alle jene, die keine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen“.

Fünf Mal mehr Pumpen sollen eingebaut werden

Im Rahmen der Wohnbauförderung gibt es schon seit Jahren Förderungen für umweltfreundliche Heizsysteme. Geisler und Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) sagen, mittelfristiges Ziel sei der Einbau von 2.000 Wärmepumpen pro Jahr, derzeit seien es rund 400.

Die Förder-Bedingungen

Gefördert wird mit der am 1. Juli in Kraft tretenden Impulsförderung die Erstinstallation von Wärmepumpenheizungen in privaten Eigenheimen mit bis zu zwei Wohneinheiten. Sie gilt für Wärmepumpenanlagen die zwischen 1. Juli 2018 und 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. Die Baubewilligung des Hauses darf nicht vor dem 1. Jänner 2017 erteilt worden sein. Eine Antragstellung ist ab 1. September 2018 möglich. Die Auszahlung der Förderung erfolgt ab 1. Jänner 2019. In Summe sind 1,5 Millionen Euro für die einkommensunabhängige Impulsförderung für Wärmepumpen budgetiert.

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