Bedingte Haft nach tödlichem Skidoo-Unfall

Nach einem tödlichen Skidoo-Unfall in Söll ist ein 45-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten bedingter Haft und 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es tue ihm unendlich leid, es sei ein Riesenblödsinn gewesen, sagte der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. Am 4. Februar traf sich der 45-jährige Seilbahnangestellte nach der Arbeit mit der 42-jährigen Kubanerin. Sie war ebenfalls bei den Bergbahnen angestellt, die beiden hatten eine Beziehung.

Tragisches Ende eines feucht-fröhlichen Abends

In einem Gasthaus auf der Piste trafen sie sich nach Dienstschluss, tranken ein paar Bier und auch ein, zwei Schnäpse. Danach hatte der Mann die Idee, mit dem Skidoo weiterzufahren. Den Schlüssel hatte der Mann dabei, mit seiner Freundin und einer weiteren Bekannten fuhr er zu einer nahen Jausenstation. Dort tranken sie weiter. Dann wollten sie mit dem Skidoo ins Tal fahren.

Bei der Talstation der Bergbahnen Söll wollte der Mann dann seiner Freundin das Steuer überlassen. Zuerst zögerte die Frau, da sie mit dem Fahrzeug nicht vertraut war. Als er ihr aber gezeigt habe, wie es funktioniere, wollte sie es auch ausprobieren, erzählte der Mann am Mittwoch vor Gericht.

Frau verlor Kontrolle über den Skidoo

Anfangs habe er sie beim Fahren unterstützt, dann sei sie eine Schleife im flachen Pistenbereich gefahren. Plötzlich habe sie zu viel Gas gegeben und die Kontrolle über das Skidoo verloren. Das Fahrzeug beschleunigte stark und prallte gegen das Seil eines Übungslifts.

Der 350 kg schwere Motorschlitten wurde zurückgeschleudert und begrub die Frau unter sich. Die Frau wurde schwer verletzt geborgen und in die Klinik gebracht, wo sie wenige Tage später ihren Verletzungen erlag. Die Bekannte und der Angeklagte wurden nur leicht verletzt.

Bedingte Haft und Geldstrafe

Das Ganze sei sehr unglücklich verlaufen, meinte auch der Richter am Mittwoch. Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und unbefugtem Gebrauch des Skidoos schuldig gesprochen. Er wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und 4500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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