Statt Urlaubsflug vorübergehende Festnahme

Eine Urlaubsreise in den Süden hat für eine 29-jährige Tirolerin am Flughafen München mit einer vorübergehenden Festnahme geendet. Bei der Ausreise stellten die Beamten fest, dass die Frau eine Strafe wegen Betrugs nur zum Teil bezahlt hatte.

Die Tirolerin war in München 2016 wegen Betrugs zu ursprünglich 1.800 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 60 Tage Haft verurteilt worden. Die Frau hatte damals offensichtlich einen ersten Teil der verhängten Strafe bezahlt. Allerdings blieben nach Eingang der ersten paar hundert Euro die restlichen Zahlungen aus.

Fahndung wegen ausständiger Geldstrafe

Daher hatte die Staatsanwaltschaft München I seit November 2017 mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach der säumigen Zahlerin fahnden lassen. „Nachdem die Festgenommene die noch offene Geldstrafe (ca. 1.000 Euro) plus Verfahrenskosten in Höhe von 78,50 Euro bei den Bundespolizisten am Moos-Airport eingezahlt hatte, durfte sie mit geschmälerter Urlaubskasse die Reise ans Rote Meer fortsetzen“, hieß es in der Aussendung.