Urteil: Messerstich kein Mordversuch

Ein 54-jähriger Mann musste sich am Freitag am Landesgericht verantworten, weil er seine Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt haben soll. Die Geschworenen entschieden allerdings: Es war kein Mordversuch.

Bei einem der vielen Streits des Paares erlitt die Frau einen sechs Zentimeter tiefen Messerstich im Bauch, sie musste notoperiert werden. Wie es zu der Verletzung gekommen ist, konnte aber weder das Opfer noch der Angeklagte erklären. Der Mann war an dem Abend stark alkoholisiert, es kam zu Handgreiflichkeiten - mehr dazu in Frau durch Messerstich schwer verletzt.

Wieder auf freiem Fuß

Die Frau sei ihm nicht böse, er sei ein guter Mann, erklärte das Opfer am Freitag als Zeugin vor Gericht. Die Aussage des Mannes und die der Frau widersprachen sich vor Gericht stark. Ein Mordversuch war es für die Geschworenen aber dennoch nicht. Sie erklärten den Angeklagten wegen grob fahrlässiger Körperverletzung für schuldig. Er muss 960 Euro bezahlen und ist wieder auf freiem Fuß. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.