Südtirol: Unklarheit über Patientenverfügung
Was soll mit mir geschehen, wenn ich als Patient am Lebensende nicht mehr autonom entscheiden kann? Kann und soll ich meinen Wunsch im Voraus kundtun? Wo und wie kann ich das machen? Diese heiklen Fragen stellen sich viele Menschen.
Grundlegende Fragen über Leben und Tod
Wer sich entscheidet, eine Patientenverfügung zu machen, stellt sich selbst auch grundlegenden moralischen Fragen über Leben und Tod. Es ist eine persönliche Entscheidung, die sehr vom eigenen Wertesystem, von Religion und sozialem Umfeld geprägt ist.
Das Landesethikkomitee hat eine Broschüre herausgegeben, die umfassende Informationen liefert. Darin ist auch ein Formular enthalten, wie eine Patientenverfügung aussehen könnte. Etwa bei welchen Krankheiten es sinnvoll wäre, wenn eine solche vorliegen würde. Oder welche lebensverlängernden Maßnahmen bei einem unerwarteten Bewusstseinsverlust, zum Beispiel nach einem Unfall, ergriffen oder nicht ergriffen werden sollen. Dieses Formular hat den Vorteil, dass Ärzte sehr konkrete Beschreibungen von Krankheiten und Therapien finden, und sich so gut an den Wünschen des Patienten orientieren können.
Umfassende medizinische Beratung
Eine Patientenverfügung kann aber auch ohne Vorlage und auch handschriftlich abgefasst werden. Auf alle Fälle ist vorausgehend eine umfassende medizinische Beratung verpflichtend. Das kann zusammen mit dem Hausarzt erfolgen, der mit seiner Unterschrift bestätigt, dass der Patient über alle möglichen Folgen der Verfügung aufgeklärt wurde und dass er beim Verfassen zurechnungsfähig war.
ORF
Die Patientenverfügung kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden, in Notfällen auch mündlich. Zudem kann eine Vertrauensperson ernannt werden, die die Wünsche gemäß der Verfügung dann Anstelle des Patienten äußern kann. Diese Vertrauensperson soll auch in der Lage sein, seine mutmaßlichen Wünsche zu formulieren, sollte eine bestimmte Situation nicht klar in der Verfügung festgehalten sein.