Konsulate für Südtiroler: Wien rudert zurück

Nach Protesten aus Rom werden sich Südtiroler im Ausland auch weiterhin nicht an österreichische Konsulate wenden können, wenn es dort eine italienische Vertretung gibt. Eine Regierungsvorlage wurde wieder zurückgezogen.

Deutsch- und ladinischsprachige Südtiroler sollten bei der Auslandsvertretung mit Österreichern gleichgestellt werden. Sie sollten die Möglichkeit bekommen, bei Anliegen im Ausland ein österreichisches Konsulat zu wählen, selbst wenn es dort auch eine italienische Vertretung gibt. Das sah eine Regierungsvorlage aus Wien vor, die am Mittwoch auf der österreichischen Parlamentshomepage veröffentlicht wurde.

Außenministerium in Wien: „Unfertiger Entwurf“

Am Donnerstag sprach das Außenministerium in Wien dann von einem Irrtum: Der Gesetzesentwurf zum Konsulargesetz mit dem Südtirolpassus sei ein unfertiger Entwurf und nicht zur Veröffentlichung bestimmt gewesen, erklärte Sprecher Thomas Schnöll. Deshalb sei er zurückgezogen worden. Da hatte das Schriftstück in Italien bereits für Irritation gesorgt.

Parlamentarierin Michaela Biancofiore

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Gegen Einmischungen Österreichs: Kammerabgeordnete Michaela Biancofiore

Nicht nur die Südtiroler Parlamentarierin Michaela Biancofiore, Mitglied in Berlusconis Mitte-Rechts-Partei Forza Italia, beklagte sich über eine neuerliche Einmischung Österreichs in die internen Angelegenheiten Italiens. Sie stellte sogar eine eine Klage ihrer Partei bei der UNO gegen Österreich wegen Verletzung der internationalen Friedensverträge in den Raum. Was Südtirol betrifft, sind die Beziehungen zwischen Rom und Wien wegen der geplanten Einführung des Doppelpasses ohnehin angespannt, weshalb Österreich zuletzt um Beruhigung bemüht war - mehr dazu in Keine Eile mit dem Doppelpass.

Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte den Begutachtungsentwurf indes positiv bewertet. „Für Südtiroler bedeutet dies im Ausland eine Anlaufstelle in der Muttersprache,“ erklärte Kompatscher noch am Mittwoch in einer Aussendung.

Südtiroler Fahne mit Adler im Wind

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Südtirolfragen sind zwischen Wien und Rom derzeit delikate Angelegenheiten

EU-Richtlinie macht neues Konsulargesetz nötig

Das österreichische Konsulargesetz wird derzeit erneuert, um eine EU-Richtlinie umzusetzen, die einheitliche Standards bezüglich des konsularischen Schutzes von Unionsbürgern im Ausland vorsieht. Demnach können sich Unionsbürger an konsularische Vertretungen eines anderen Mitgliedsstaates wenden, wenn das eigene Heimatland in diesem Staat keine diplomatische Vertretung hat. Mit Hinweis auf Österreichs Schutzfunktion für Südtirol war in den Entwurf allerdings auch die konsularische Vertretung für Südtiroler eingebaut worden. Auch nach dessen Zurücknahme werde in Österreich weiter über eine mögliche Unterstützung für Südtiroler in konsularischen Fragen beraten, hieß es am Donnerstag aus dem Europaministerium in Wien.