Innsbruck: Aufgehobenes Tempo 60 gilt wieder

Auf einem Teilabschnitt der Tirolerstraße (B171) in Innsbruck, der Hallerstraße, gilt wieder Tempo 60 als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Zwölf Tage galt hier nach einem Gerichtsurteil die 50 km/h-Beschränkung.

Nach einem Einspruch gegen eine Tempostrafe auf der Hallerstraße wurde dieser vom Verfassungsgerichtshof am 28. März nach einem Verordnungsprüfungsverfahren aufgehoben. Das führt zu Nachwehen bei der Strafabteilung der Polizei, die mit vielen Anfragen konfrontiert war - mehr dazu in Viele Autofahrer wollen Geld zurückhaben. Statt wie bisher mit Tempo 60 mussten die Autofahrer stadteinwärts nun mit 50 km/h fahren - wie sonst im Ortsgebiet üblich.

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Zwölf Tage kein Tempo 60

Auf den Tafeln wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit Klebstreiben außer Kraft gesetzt.

Seit Montag sind die Klebstreifen wieder Geschichte. Eine neue Verordnung macht es möglich. Nicht betroffen von dem Verfahren bzw. der Aufhebung war die 60 km/h-Vorgabe im selben Bereich stadtauswärts.

Tempo 60 auf Haller Straße in Innsbruck

ORF

Das Tempolimit stadtauswärts war von den Änderungen nicht betroffen

Laut Angaben der Stadt wurde auch die ursprüngliche Verordnung aus dem Jahr 2006 für diesen Streckenabschnitt präzisiert.