Haftstrafe für Vergewaltigung von Buben

Um eine Vergewaltigung eines 13-Jährigen in einem Flüchtlingsheim ist es am Dienstag in einem Prozess am Landesgericht in Innsbruck gegangen. Der 27-jährige Angeklagte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.

Passiert war der Vorfall Ende November in einem Flüchtlingsheim im Unterland. Der Angeklagte schilderte am Dienstag vor Gericht Analverkehr bzw. versuchten Analverkehr in seinem Zimmer und dass es auch zu anderen geschlechtlichen Handlungen gekommen sei. Der Beschuldigte räumte ein, dass er gewusst habe, wie alt das Kind ist und dass das in Österreich verboten ist.

Gericht glaubte Aussagen des Kindes

Er behauptete aber, dass der Bub, der mit seiner Mutter im selben Flüchtlingsheim untergebracht war, eingewilligt habe. Der 13-Jährige habe ihn sogar darum gebeten, weil er seine Uhr wollte. Hier glaubte das Schöffengericht aber den Aussagen des Buben. Das Kind hatte bei der Polizei, in der Klinik und bei der Einvernahme auf Video sehr detailreich geschildert, was passiert war. Der Angeklagte habe ihn festgehalten und mit einem Messer mit dem Umbringen bedroht, falls er schreie oder etwas erzähle.

Verletzungen und Messer als Beweis

Zu diesen Schilderungen des Buben passen nicht nur die in der Klinik festgestellten Verletzungen, auch das beschriebene Messer wurde gefunden. Das wertete das Schöffengericht als Beweise und sprach den 27-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und schwerer Nötigung. Der Angeklagte wurde zu vier Jahren Haft und der Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und volle Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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