Causa Erl: Vorwürfe müssen vom Netz

In der Causa rund um die schweren Vorwürfe gegen die Festspiele Erl und deren Künstlerischen Leiter Gustav Kuhn liegt nun eine Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck vor. Dieses erließ eine Einstweilige Verfügung gegen Markus Wilhelm.

Auf der Homepage des Tiroler Bloggers erhob dieser Vorwürfe gegen Kuhn unter anderem wegen angeblicher sexueller Nötigung.

Laut Verfügung ist es Wilhelm „per sofort bei sonstiger Exekution untersagt, Behauptungen zu verbreiten, denen zufolge Prof. Dr. Gustav Kuhn Künstlerinnen der Tiroler Festspiele Erl sexuell genötigt und/oder vergewaltigt haben soll“. Damit folgte das Gericht einer Klage, die Kuhn über seinen Anwalt, den ehemaligen Justizminister Michael Krüger, eingebracht hatte. Wilhelm muss die Vorwürfe daher vom Netz nehmen. Der Beschluss gilt bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Hauptverfahren.

Kritik an journalistischer Sorgfaltspflicht

In ihrer Begründung der Einstweiligen Verfügung, verweist Richterin Nina Hofer unter anderem darauf, dass ausgehend von der Rechtfertigung Wilhelms „nicht die Rede sein kann, dass der Beklagte den Wahrheitsbeweis überhaupt antreten geschweige denn die Wahrheit der inkriminierten Behauptungen hätte bescheinigen können“. Auch von unzulässiger Vorverurteilung und dem Nicht-Wahrnehmen von journalistischer Sorgfalt ist in dem Erkenntnis die Rede. Deren „elementares Erfordernis“ wäre die Einholung einer Stellungnahme der von der Berichterstattung betroffenen Person, also von Kuhn, was Wilhelm „nicht einmal behauptet, getan zu haben“, wie es hieß.

Kuhn spricht von unhaltbaren Anschuldigungen

Das Festival sieht sich derzeit auch unter anderem mit Vorwürfen von „modernem Sklaventum“, Lohn- und Sozialdumping, Lohnwucher, Scheinselbstständigkeit und Korruption konfrontiert. Kuhn wurde neben sexueller Nötigung und Vergewaltigung auch ein einschüchternder Führungsstil vorgeworfen. Der Dirigent und Künstlerische Leiter selbst hatte zuletzt von „unhaltbaren Anschuldigungen“ gesprochen.

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