Märk begrüßt Pläne zur Unifinanzierung

Laut einem Regierungsentwurf sollen Universitäten ab Herbst 2019 u.a. neue Zugangsbeschränkungen in Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen verhängen können. Der Rektor der Universität Innsbruck begrüßt die Regierungspläne.

Tilman Märk

ORF

Rektor Tilmann Märk

Der Entwurf zur neuen Uni-Finanzierung soll nun im Ministerrat beschlossen werden. Tilmann Märk, Rektor der Universität Innsbruck, bezeichnet die Regierungspläne als „Meilenstein in der Entwicklung des Universitätsstandorts Österreich“. Die Maßnahmen wurde mehr Planungsssicherheit ermöglichen und den „Weg für ein qualitativ hochwertiges Studium für alle Studierenden“ ebnen.

Fast unverändert bestehen bleiben bestehende Platzbeschränkungen. In der Informatik wird die Mindestzahl an Plätzen um 300 auf 2.800 erhöht, in der Psychologie die Zahl der Anfängerplätze mit 1.300 auf das Durchschnittsniveau der vergangenen Jahre gesenkt. Außerdem entfällt die Quotenregelung für das Zahnmedizin-Studium.

Lokale Beschränkungen möglich

Außerdem soll es auch möglich sein, lokal überlaufene Studienrichtungen zu beschränken. Voraussetzung sind entweder bereits bestehende unzumutbare Betreuungsverhältnisse aufgrund des Überschreitens einer bestimmten Betreuungsrelation oder eine drohende Verschlechterung wegen einer 50-prozentigen Steigerung der Anzahl der Studienanfänger in den letzten beiden Studienjahren. Über die Verhängung einer Beschränkung entscheidet dann das jeweilige Rektorat.

Bernhard Fügenschuh, Vizerektor für Lehre an der Universität Innsbruck, begrüßt diese Möglichkeit und spricht davon, sie „wohlüberlegt“ zum Einsatz zu bringen, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, ihr Studium „gut und zeitgerecht“ zu absolvieren. Rektor Tilmann Märk geht aber davon aus, dass die „zusätzliche Finanzierung dazu führen sollte, dass es in Innsbruck idealerweise zu keinen Beschränkungen mehr kommen wird“.

Uni-Budget erhöht

Bereits vom Nationalrat beschlossen wurde die Höhe des Uni-Budgets für die Jahre 2019 bis 2021: Dieses steigt gegenüber dem Zeitraum 2016 bis 2018 um 1,35 Mrd. Euro auf 11,07 Mrd. Euro. Änderungen gibt es bei der Verteilung der Mittel: Für die Berechnung des Globalbudgets werden die Bereiche Forschung, Lehre und Infrastruktur/strategische Entwicklungen getrennt. Die einzelnen Studienrichtungen werden in Fächergruppen eingeteilt - „Buchwissenschaften“ sind aufgrund des geringeren Betreuungs- und Ausstattungsbedarfs pro Platz niedriger dotiert als naturwissenschaftliche und technische Fächer bzw. künstlerische Studien.

Extra Geld für viele und schnelle Studenten

Als Bezugsgröße für den Teilbetrag für Lehre dient künftig das prüfungsaktiv betriebene Studium. Dazu kommt noch die Zahl der Studienplätze und das habilitierte Personal. Extra-Geld gibt es außerdem für viele Absolventen, schnelle Studenten (mindestens 40 ECTS/Jahr), eingeworbene Drittmittel oder die Anzahl der angebotenen strukturierten Doktoratsprogramme.

Ziel der Maßnahmen sei vor allem eine deutliche Verbesserung der Betreuungsrelationen: Derzeit kommen in den Rechtswissenschaften 70 Studenten auf einen Uni-Lehrer, in den Fremdsprachen 73 und in den Erziehungswissenschaften 123. Als Zielwert gilt in den Buchwissenschaften wie Jus ein Verhältnis von eins zu 40. Aus den zusätzlichen Mitteln sollen deshalb zusätzlich rund 500 Professuren sowie Assistenzpersonal und Ausstattungskosten finanziert werden.

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