Tiroler rasten mit 130 km/h durch Rosenheim
Der 20-Jährige und der 21-Jährige rasten mit 130 statt der erlaubten 50 Kilometer pro Stunde durch Rosenheim. Die Geschwindigkeit wurde mittels Lasermessung aufgezeichnet. Der Führerschein wurde den beiden sofort abgenommen. Jetzt müssen sie sich nach dem in Deutschland neu geschaffenen Strafbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ verantworten.
In Österreich andere Rechtslage
In Österreich gibt es diesen Strafbestand nicht. Laut Markus Widmann, dem Leiter der Verkehrsabteilung der Tiroler Polizei, gebe es aber zum Beispiel in der Straßenverkehrsordnung Geschwindigkeitsübertretung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Oder im Strafrecht den Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit von in diesem Fall anderen Verkehrsteilnehmern.