Pensionen: Länder großzügiger als Bund

Pensionierte Landesbeamte genießen großzügigere Pensionsanpassungen als Bundesbeamte. Das geht aus einem aktuellen Bericht des Rechnungshofes hervor. Das habe demnach auch in Tirol erhebliche Mehrkosten verursacht.

Der Rechnungshof (RH) hat die Gebarung der Länder und der Stadt Wien hinsichtlich der Pensionen ihrer Beamten zwischen 2010 bis 2015 sowie hinsichtlich der Pensionsanpassungen geprüft. Eine beispielhafte Berechnung des Rechnungshofes hat ergeben, dass ehemalige Landesbeamte in Tirol monatlich um 117 Euro, in Oberösterreich um 201 Euro, in Wien um 230 Euro und in Vorarlberg um 363 Euro mehr Pension bekommen als ein Bundesbeamter.

Länderregelungen verursachen Mehrkosten

Die Länder legten die jährliche Anpassung der Ruhebezüge der Landesbeamten jeweils landesgesetzlich fest. Dabei übernahmen einige Länder die Regelungen des ASVG, andere wiesen eigene Regelungen für die Pensionsanpassung und für die Wartefristen auf. Teilweise wurden gegenüber dem ASVG/Bundesbeamtenpensionsrecht höhere Prozentsätze bei der Pensionsanpassung gewährt bzw. auf die Anwendung von Wartefristen für die erste Pensionsanpassung verzichtet.

Diese günstigeren Regelungen führten insbesondere in Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien zu höheren Pensionen im Vergleich mit dem ASVG/Bundesbeamtenpensionsrecht. Die Mehrausgaben berechnet der RH für diese vier Bundesländer mit 146 Mio. Euro.

Der RH empfahl den Ländern Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg die gleichen Wartefristen einzuführen, wie sie im ASVG/Beamtenpensionsrecht vorgesehen sind. Das heißt, dass die Pension erstmalig erst im zweiten Jahr nach Antritt des Ruhestandes angepasst wird.

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62 Prozent nutzten Hacklerregelung-alt

Die Pensionsausgaben erhöhten sich von 2010 bis 2015 im Bund um 17,2 Prozent, in den Ländern stiegen sie zwischen 8,2 Prozent in Tirol und 17,4 Prozent in Vorarlberg - unter anderem auch wegen der sogenannten Hacklerregelung. Demnach nutzten in Tirol 62 Prozent der Beamten diese Hacklerregelung-alt. Bei diesem Modell, das es mittlerweile in dieser Form nicht mehr gibt, konnten Beamte mit 60 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Dadurch wurde das Pensionsatrittsalter gesenkt, heißt es.

Burgenländer Beamte arbeiten am längsten

Die Prüfungen ergaben, dass in allen Bundesländern das durchschnittliche Pensionsantrittsalter deutlich unter dem gesetzlichen von 65 Jahren lag. In Wien gingen die Beamten zwischen 2010 und 2015 mit durchschnittlich 57,6 Jahren in Pension, in Kärnten und Niederösterreich waren es 59,5 bzw. 59,6 Jahre. Am längsten arbeiten die Beamten im Burgenland (61 Jahre).

Grund für das niedrige Pensionsantrittsalter ist u.a. der hohe Anteil an krankheitsbedingten vorzeitigen Ruhestandversetzungen. In Wien waren das 50,2 Prozent und in Kärnten 40,8 Prozent der Beamten. Bei den übrigen Ländern lag der Anteil krankheitsbedingter Ruhestandsversetzungen zwischen acht Prozent (Vorarlberg) und 19 Prozent (Salzburg).

Deutlicher Anstieg von Bediensteten in Tirol

Der RH verglich weiters die Anzahl der Bediensteten sowie den entsprechenden Personalaufwand. Die Anzahl der aktiven Bediensteten stieg in Kärnten (0,4 Prozent), Niederösterreich (2,7 Prozent), Salzburg (3,3 Prozent), Vorarlberg (10 Prozent) und Tirol (11,3 Prozent). Eine Reduktion der Anzahl an aktiven Bediensteten erfolgte in der Steiermark (-1,4 Prozent), im Burgenland (-3 Prozent), in Oberösterreich (-9,6 Prozent) und in Wien (-0,2 Prozent) bzw. im Bund (-1,1 Prozent).