Einheitliche Entlohnung für Ärzte und Pflege

Die Landesregierung hat am Dienstag einen Grundsatzbeschluss für eine einheitliche Entlohnung für Ärzte und Pflegekräfte in Bezirkskrankenhäusern unabhängig vom Dienstort gefasst.

Geplant ist jetzt, dass mit 1. Jänner 2019 alle neu angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte in Tirols Bezirkskrankenhäusern gleich viel verdienen. Angeglichen werden auch die Gehälter von diplomierten Pflegekräften in öffentlichen Altenheimen und Spitälern.

Zubau Krankenhaus St.Johann

khsj/Ritsch

Die Gehälter in den Bezirkskrankenhäusern sollen angeglichen werden

Als Basis für die Angleichung der Gehälter diene das für die tirol kliniken ausverhandelte neue Gehaltspaket. Die Einführungskosten im ersten Jahr betragen 7,5 Millionen Euro, wovon 65 Prozent vom Land Tirol und 35 Prozent von den Gemeinden übernommen werden. Tirol sei das erste Bundesland, das eine Gehaltsanpassung im Pflegebereich umsetzt, hieß es in einer Aussendung.

Chancengleichheit erwartet

„Die einheitliche Entlohnung sichert landesweit Chancengleichheit, unabhängig davon, ob jemand im Spital im Ballungsraum oder im abgelegenen Sozialsprengel Pflegearbeit leistet", sagte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP). „Für die Ärztinnen und Ärzte der Bezirkskrankenhäuser sowie Pflegerinnen und Pfleger bedeutet dieser Schritt mehr Anerkennung sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Öffentlichkeit“, ergänzte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP).

Einigung zwischen Land und Gemeinden im Jänner

Bereits Anfang des Jahres hatte sich das Land mit Gemeinden und Fachgewerkschaften sowie der Stadt Innsbruck auf eine einheitliche Entlohnung unabhängig vom Dienstort geeinigt.