Teilhabe-Gesetz für Menschen mit Behinderung

Der Tiroler Landtag hat am Mittwoch einstimmig ein neues „Teilhabegesetz“ für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Es regelt die Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben neu.

In der letzten Landtagssitzung dieser Regierungsperiode verabschiedete der Tiroler Landtag das neue Teilhabe-Gesetz einstimmig. Das neue Gesetz tritt am 1. Juli kommenden Jahres in Kraft. Damit werde ein „wichtiger Schritt in Richtung Einbindung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung“ gesetzt, erklärte Landesrätin Christine Baur (Die Grünen).

Peer-Beratung:

Unter einer „Peer-Beratung“ versteht man die Beratung durch Menschen mit denselben Merkmalen bzw. in derselben Lebenssituation wie der Beratene.

Fünf wichtige Eckpunkte

Eckpunkte seien unter anderem die Verankerung des persönlichen Budgets, eine „Peer-Beratung“ von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung sowie der Grundsatz „mobil vor stationär“. Bei letzterem sollen zur Förderung der Selbstbestimmung mobile Leistungen stationären Lösungen vorgezogen werden. Darüber hinaus sollen auch große Einrichtungen durch kleinere Wohngemeinschaften abgelöst werden.

Lebenshilfe: „Notwendiger Schritt gesetzt“

Die Lebenshilfe Tirol begrüßt das neue Teilhabe-Gesetz und bewertet es als wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Teilhabe-Gesetz seien ein notwendiger Schritt und ein verbindlicher politischer Rahmen gesetzt, erklärte Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol.

Das bisher bestehende Rehabilitations-Gesetz habe ein vorwiegend medizinisches Verständnis zu Behinderungen ausgedrückt, so Willeit. Das Teilhabe-Gesetz verdeutliche und stärke die soziale und gesellschaftliche Dimension und Verantwortung.

„Noch ein weiter Weg vor uns“

„Es liegt aber noch ein weiter Weg vor uns allen, diese politische Verpflichtung und Haltung gegenüber Menschen mit Behinderungen und ihren Familien auch in der Umsetzung und Praxis mit Leben zu erfüllen und zu unterstützen. Damit sich deren Lebensqualität, Teilhabe und Selbstbestimmung im täglichen Leben tatsächlich spürbar verbessern“, so Willeit.