Olympia: VfGH weist Frage-Anfechtung zurück
Die Antragsteller haben beim Verfassungsgerichtshof die Feststellung beantragt, dass die Fragestellung „Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Olympische und Paralympische Winterspiele Innsbruck-Tirol 2026 legen?“ „suggestiv und daher manipulativ und verfassungswidrig“ gewesen ist - mehr dazu in Olympia-Frage: NGO will Beschwerde einlegen.
„Nicht verbesserungsfähiger inhaltlicher Mangel“
Diese Anfechtung ist laut VfGH unzulässig, weil die Anfechter nicht gefordert haben, „das Verfahren der Volksbefragung oder einen Teil davon für nichtig zu erklären“. Diesen Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens verlangt das Verfassungsgerichtshofsgesetz. „Fehlt ein solches Begehren, leidet die Anfechtung an einem nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel“.