Olympia: VfGH weist Frage-Anfechtung zurück

Der Verfassungsgerichtshof hat die Anfechtung der Olympia-Volksbefragung vom 15. Oktober wegen inhaltlicher Mängel zurückgewiesen. Der Anfechtungswerber, die NGO „mehr demokratie“, hätte die Aufhebung der Volksbefragung verlangen müssen.

Die Antragsteller haben beim Verfassungsgerichtshof die Feststellung beantragt, dass die Fragestellung „Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Olympische und Paralympische Winterspiele Innsbruck-Tirol 2026 legen?“ „suggestiv und daher manipulativ und verfassungswidrig“ gewesen ist - mehr dazu in Olympia-Frage: NGO will Beschwerde einlegen.

„Nicht verbesserungsfähiger inhaltlicher Mangel“

Diese Anfechtung ist laut VfGH unzulässig, weil die Anfechter nicht gefordert haben, „das Verfahren der Volksbefragung oder einen Teil davon für nichtig zu erklären“. Diesen Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens verlangt das Verfassungsgerichtshofsgesetz. „Fehlt ein solches Begehren, leidet die Anfechtung an einem nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel“.

Links: