Termin für Landtagswahl am 25. Februar fixiert
Mit dem Beschluss der Landesregierung beginnen die Fristen für die Landtagswahl im Februar 2018, welche die Nominierung für die Beisitzer, die Einbringungen der Kreis- und Landeswahlvorschläge oder den Beginn der Ausstellung für Wahlkarten regeln.
Briefwahlstimmen werden am Wahltag ausgezählt
Bei der Wahl kommen einige Neuerungen zur Anwendung. Nach den Pannen bei der ersten Bundespräsidentenstichwahl wird nun etwa bei der Landtagswahl klar geregelt, dass Kleinkinder mit ins Wahllokal genommen werden dürfen. Neu ist auch, dass Briefwahlstimmen bereits am Wahltag ausgezählt werden und damit noch am Wahlabend ein vorläufiges Endergebnis mit Briefwahl vorliegt.
Mehr Geld für Beisitzer
Möglich sein wird bei dieser Wahl auch die Bestellung von neutralen Beisitzerinnen und Beisitzer, wenn von diesen von einer Partei zu wenig oder nicht fristgerecht gestellt werden. Und schließlich wird die Entschädigung für Wahlbeisitzerinnen und -beisitzern erhöht. Bisher haben sie 15 Euro je angefangene sechs Sitzungsstunden bekommen, bei der Landtagswahl sollen es 30 Euro sein.
Die Landesregierung weist darauf hin, dass Auslandstirolerinnen und -tiroler einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bei ihrer früheren Heimatgemeinde stellen müssen. Wahlberechtigt sind alle Tirolerinnen und Tiroler, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben.