Millionen aus Agrarvermögen für Schönberg
In den 50er Jahren hat die Agrargemeinschaft Schönberg 375 Hektar an Grundstücken von der Gemeinde übertragen bekommen. Auf diesen Flächen wurden Betriebe gegründet, die oft hohe Gewinne erzielt haben. Mit diesen Gewinnen und Einnahmen hat die Agrargemeinschaft in den letzten Jahrzehnten weitere Flächen gekauft, weitere Betriebe gegründet und damit oftmals hohe Gewinne und Einnahmen erzielt. Die Agrargemeinschaft Schönberg mutierte so auch zu einem florierenden Wirtschaftsunternehmen.
Urteil des LvwG:
Dieses Vermögen wurde ursprünglich aus Gemeindeeigentum lukriert, also aus den Gemeindeflächen. Deshalb ist auch das Vermögen daraus der Gemeinde zuzuzählen, hat das Verwaltungsgericht entschieden. Der Gemeinde Schönberg stehen damit auch die Einnahmen aus Betrieben zu, die auf Grundstücken stehen, die nie der Gemeinde gehört haben.
Archiv Asfinag
Die Agrarier wehren sich: Der Aufbau der Betriebe sei aus Darlehen finanziert worden. Dafür hätten die Mitglieder der Agrargemeinschaft persönliche Haftungen übernehmen müssen und selbst ein hohes Risiko getragen. Nur unter diesen Voraussetzungen haben man die Wirtschaftsbetriebe aufgebaut. Nun würde man hinsichtlich der Erträge entschädigungslos enteignet.
Jährliche Einnahmen nicht bekannt
Um wie viele Einnahmen es konkret jährlich geht, ist nicht klar. Die Agrargemeinschaft Schönberg besitzt großteils auch Flächen und Betriebe rund um die Europabrücke, wie etwa Restaurants, Tankstelle und Kiosk. Der Unternehmenswert allein wird auf etwa zehn Millionen Euro geschätzt. Dieser Wert und die Einnahmen daraus sind laut Landesverwaltungsgericht dem Substanzwert der Gemeinde zuzuzählen.
Schönbergs Vizebürgermeister Peter Huter sprach von einer positiven Entscheidung, er rechnete aber mit einem Einspruch der Agrarier beim Verwaltungsgerichtshof.
Agrargemeinschaft kündigt Einspruch an
Er verstehe die Entscheidung nicht, erklärte der Obmann der Agrargemeinschaft, Stefan Riedl. Man werde jedenfalls Einspruch erheben. Das könne es nicht sein, dass Einnahmen aus Betrieben, für die die Mitglieder der Agrargemeinschaft Kredite aufgenommen hätten und für die sie gearbeitet hätten, der Gemeinde zufallen. Man habe mit den Erträgen immer weitergearbeitet und die Betriebe ausgebaut und Erlöse erwirtschaftet.