Stanzertal: Almwirtschaft nach alten Regeln

Die Almen im Stanzertal werden seit Jahrhunderten auf einzigartige Weise organisiert. Das „Zweidrittelgericht“ entscheidet über die Almen zwischen Landeck und St. Anton am Arlberg. Geplant wird jährlich bei der „Hutverlassung“.

Nach historisch überlieferten Regeln wird die Almwirtschaft im Stanzertal verwaltet. Einmal im Jahr treffen sich die Bauern und die Bürgermeister der elf Gemeinden von Landeck bis St. Anton am Arlberg bei der „Hutverlassung“. Dort wird Bilanz über das vergangene Jahr gezogen, und die nächste Almsaison wird geplant. Am Samstag in Pians wurde etwa der Bau eines neuen Schafbads beschlossen.

Zweitdrittelgericht

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Vier „Hutschaften“ gibt es im Verwall derzeit: Jeweils eine für Rinder, Mutterkühe und Schafe, und eine für Pferde und Hochlandrinder.

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Bewirtschaftung mit Tradition

Seit dem 13. Jahrhundert wird die Almwirtschaft im Stanzertal vom „Zweidrittelgericht“ geregelt. Einmal jährlich findet die Versammlung, die „Hutverlassung“ statt.

Traditionell geht es bei der jährlichen „Hutverlassung“ auch um die Vergabe der „Hutschaften“, also die Vergabe der Almen an die Hirten. Dazu werden die Hirten einzeln vor das Gremium geholt. „Hutverlassung“ heißt es deshalb, weil der Hirte seine „Hut“, also seine Alm, für diese Sitzung verlassen muss. Früher wurde der Hirte auch erst am Tag der Versammlung bezahlt. Nur wenn die Versammlung und ihr Vorstand, der „Gewalthaber“ mit dem Hirten zufrieden waren, wurde er wieder eingestellt.

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Bezahlt werden die Hirten heute schon früher, das Personal für die kommende Almsaison wird aber immer noch bei diesen „Hirten-Hearings“ ausgewählt. In diesem Jahr wurde das Zweidrittelgericht auch zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO erklärt. Nach getaner Arbeit bei der „Hutverlassung“ wurde diese Aufnahme auch gefeiert. Damit werde die Arbeit auf den Almen wieder ein wenig mehr wertgeschätzt, war sich die Versammlung einig.