AK: ÖSV muss nach Absage Ticketpreis erstatten

Nach dem abgesagten Rennen in Sölden hat der ÖSV die Ticketpreise nicht zurückerstattet. Laut der steirischen Arbeiterkammer müsste der ÖSV die Ticketpreise erstatten, sie beruft sich auf eine nach ihrer Sicht rechtswidrige Klausel im Kleingedruckten.

Ein Skifan aus der Steiermark war mit seiner Familie nach Sölden zum Riesentorlauf der Herren gefahren. Für drei Tickets hatte er 175 Euro bezahlt. Zurück in der Steiermark wollte sich der Skifan das Geld für die Eintrittskarten zurückholen. Auf der Webseite des ÖSV stand, dass es keine Rückerstattung der Tickets geben werde. Auch telefonisch bekam der Konsument dieselbe Information. Daraufhin wandte er sich an die AK Steiermark.

Abbauarbeiten nach Absage des Riesentorlaufs der Herren am Sonntag, 29. Oktober 2017, am Rettenbachferner in Sölden.

APA/EXPA/JOHANN GRODER

Abbauarbeiten nach dem abgesagten Rennen in Sölden

Die Juristin Bettina Schrittwieser der AK Steiermark stuft eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ÖSV beim Thema Komplettabsage als rechtswidrig ein. „Das ist so umfassend formuliert, dass egal aus welchem Grund das Rennen abgesagt wird, die Konsumenten nie den Kaufpreis zurückbekommen sollen“, so die AK-Juristin. Das gesamte Risiko des Veranstalters werde damit auf die Besucher übertragen. Damit verstoße die Klausel gegen die Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

ÖSV sieht sich im Recht

In einem Schreiben an den Österreichischen Skiverband ersuchte die AK Steiermark daraufhin, den Kartenpreis des Konsumenten zurückzuerstatten. In seiner Antwort verteidigte der ÖSV die Rechtsgültigkeit seiner AGBs. Man würde aber für dieses Rennen eine Ausnahme machen und das Geld innerhalb von 14 Tagen überweisen.

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