AK: ÖSV muss nach Absage Ticketpreis erstatten
Ein Skifan aus der Steiermark war mit seiner Familie nach Sölden zum Riesentorlauf der Herren gefahren. Für drei Tickets hatte er 175 Euro bezahlt. Zurück in der Steiermark wollte sich der Skifan das Geld für die Eintrittskarten zurückholen. Auf der Webseite des ÖSV stand, dass es keine Rückerstattung der Tickets geben werde. Auch telefonisch bekam der Konsument dieselbe Information. Daraufhin wandte er sich an die AK Steiermark.
APA/EXPA/JOHANN GRODER
Die Juristin Bettina Schrittwieser der AK Steiermark stuft eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ÖSV beim Thema Komplettabsage als rechtswidrig ein. „Das ist so umfassend formuliert, dass egal aus welchem Grund das Rennen abgesagt wird, die Konsumenten nie den Kaufpreis zurückbekommen sollen“, so die AK-Juristin. Das gesamte Risiko des Veranstalters werde damit auf die Besucher übertragen. Damit verstoße die Klausel gegen die Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
ÖSV sieht sich im Recht
In einem Schreiben an den Österreichischen Skiverband ersuchte die AK Steiermark daraufhin, den Kartenpreis des Konsumenten zurückzuerstatten. In seiner Antwort verteidigte der ÖSV die Rechtsgültigkeit seiner AGBs. Man würde aber für dieses Rennen eine Ausnahme machen und das Geld innerhalb von 14 Tagen überweisen.
Links:
- Rennen abgesagt: Kein Geld zurück vom ÖSV (help.ORF.at)