Adans Tod wirft viele Fragen auf

Bisher konnten offene Fragen zum tragischen Tod des 13-jährigen Flüchtlingsbuben Adan nicht geklärt werden. Der Bub, der im Rollstuhl saß, starb am Freitag, nachdem er und seine Familie mehrere Nächte in Bozen im Freien übernachten mussten.

Die zuständigen Sozialdienste, die für die Familie eine Unterkunft zur Verfügung hätten stellen können, haben von der Ausnahmesituation der kurdischen Familie mit vier minderjährigen Buben nachweislich gewusst. Sie erhielten die Daten der Caritas, an die sich die Familie zuvor gewandt hatte. Dennoch wurde der Familie die Aufnahme in eine Notunterkunft verweigert - mehr dazu in Bozen: Tragischer Tod von Flüchtlingskind.

Verzweifelte Suche nach Hilfe

Die Kurden, die aus dem Irak stammen, waren Anfang Oktober aus Schweden gekommen, nachdem ihr Asylantrag dort abgelehnt worden war. In Bozen angekommen verbrachten sie eine Nacht im Bozener Bahnhofspark. Dann versuchten sie vergeblich eine Unterkunft zu finden. Die Caritas drängte durch ihre Flüchtlingsberatungsstelle in Bozen mehrmals vehement auf die Aufnahme dieser Flüchtlingsfamilie.

Allerdings wurde vom Dienst für soziale Integration des Sozialdienstes auf ein Schreiben des Landes verwiesen, wonach die zeitweilige Aufnahme von Flüchtlingen als „Schutzbedürftige“ stark eingeschränkt wurde. Der Bub musste kurz danach wegen Atemnot ins Krankenhaus gebracht werden, wurde dort aber wieder entlassen. Nach einem Sturz aus dem Rollstuhl verstarb er in der Nacht auf Sonntag.

Offene Fragen nach Adans Tod

Nach dem Tod des 13-jährigen Flüchtlingsbuben gibt es noch einige offene Fragen. Sicher ist, dass die zuständigen Sozialdienste von der Ausnahmesituation der Familie wussten.

Positiver Bescheid nach Tod des Buben

Der Druck der Südtiroler Öffentlichkeit ist nun groß. Am Dienstag trat die Soziallandesrätin Martha Stocker (SVP) vor die Medien, um zu erklären, was mit der kurdischen Familie von ihrer Ankunft in Bozen am 1. Oktober bis zum Tod des 13-jährigen Adan im Krankenhaus passiert ist. Tief betroffen sei man, so Stocker. Sie präzisierte das Schreiben des Landes, das offenbar zur Abweisung der Kurden geführt hatte: „Wenn es Situationen gibt, aus gesundheitlichen Gründen, auch wenn jemand schon ein abgewiesenes Asylverfahren hinter sich hat, kann vorübergehend Aufnahme gegeben werden.“ Darüber hinaus räumte die Landesregierung ein, dass die Kommunikation zwischen allen zuständigen Stellen zu verbessern sei.

Die Familie hätte also aufgenommen werden können. Am Montag, eine Woche nach der ersten Ablehnung, bekam sie den positiven Bescheid. Da war Adan allerdings schon tot. Wie die beiden Krankenhausaufenthalte des Buben in Bozen abgelaufen sind, werde noch rekonstruiert. Auch ein Autopsieergebnis stehe noch aus, hieß es.