Haftstrafen für Unterländer „Drogenfamilie“

Am Innsbrucker Landesgericht sind am Donnerstag drei Niederländer wegen Drogenhandels und -schmuggels zu Haftstrafen verurteilt worden: Vier Jahre für den Erstangeklagten, 32 Monate für dessen Mutter und 28 Monate für die Ehefrau.

Ehemann und Ehefrau waren sich beim Gerichtsprozess rasch einig, wie es zu der Idee kam, Drogen nach Tirol zu schmuggeln und zu verkaufen.

„Es gab finanzielle Probleme mit unserer Bar“, gaben sie unisono zu Protokoll. Deshalb wurden im Zeitraum von Mitte 2015 bis zur Verhaftung am 24. Mai 2017 vornehmlich Cannabis und Kokain von den Niederlanden nach Tirol gebracht und ebendort auch gewinnbringend an den Mann gebracht. Auch die Großmutter des Erstangeklagten und dessen 14-jähriger Sohn waren an den Geschäften beteiligt, was den Richter und den Staatsanwalt dazu veranlasste von einer „kriminellen Vereinigung im klassischen Sinne“ zu sprechen - mehr dazu in Anklage gegen „Drogenfamilie“ steht.

Angeklagte bekannten sich schuldig

Drei Angeklagte bekannten sich, nicht zuletzt wohl auch aufgrund der laut dem Staatsanwalt „erdrückenden Beweislast“, für schuldig im Sinne der Anklage. Der Sohn des Erstangeklagten war nicht zur Verhandlung erschienen, da dieser laut seinem Verteidiger „in psychologischer Behandlung“ und „schulmäßig unabkömmlich“ sei. Den Erstangeklagten bezeichnete der Staatsanwalt als „Initialzünder“ für Schmuggel und Verkauf und somit auch als den Hauptschuldigen unter den drei Anwesenden.

Ebendieser „Initialzünder“ skizzierte die Arbeitsaufteilung der „kriminellen Vereinigung“. Die ersten Lieferungen nach Österreich habe er selbst durchgeführt, später sei seine Mutter ins Spiel gekommen. Etwa ein Jahr lang habe diese Drogen aus den Niederlanden eingeführt. Verkauft worden sei das Suchtgift dann überwiegend in der eigenen Bar im Bezirk Kitzbühel, teilweise seien seine Mutter und sein Sohn jedoch auch gemeinsam direkt zu den Abnehmern gefahren. „Ich habe meinen Sohn nicht genötigt da mitzumachen, aber ich schäme mich dafür“, zeigte sich der mutmaßliche Drahtzieher der Drogendelikte reumütig und geläutert.

Urteile sind rechtskräftig

Als mildernd für das Urteil betrachtete der öffentliche Ankläger im Rahmen seines Schlussplädoyers die Tatsache, dass der Erstangeklagte mit den Behörden zusammengearbeitet und Hintermänner genannt habe. Als weiteren Milderungsgrund nannte er, dass sowohl er als auch seine Frau an den Suchtgiftkonsum gewöhnt und somit süchtig waren.

Unbescholtenheit und das Geständnis aller Angeklagten wertete der Richter in der Urteilsbegründung abschließend als mildernd für das Strafmaß, als erschwerend hingegen die große Menge und den langen Tatzeitraum. Nach kurzer Beratung mit den beiden Verteidigern wurde der Rechtsmittelverzicht aller drei Angeklagten verlautbart. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Sohn wurde ausgeschieden.