Mayer hält Olympia-Frage für rechtswidrig

Die umstrittene Fragestellung zur Olympia-Volksbefragung ist manipulativ und damit rechts- und verfassungswidrig, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer. Er erstellte im Auftrag der Liste Fritz ein Rechtsgutachten. Die Oppositionspartei fordert eine neue Fragestellung.

Laut der Tiroler Landesregierung habe man in die Fragestellung „Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Olympische und Paralympische Winterspiele Innsbruck-Tirol 2026 legen?“ die Bedingungen Tirols für eine Olympische Bewerbung mit hineingepackt. Die Frage werde rechtlich halten, gibt man sich beim Land selbstbewusst.

Der renommierte Verfassungsjurist Heinz Mayer, der im Auftrag der Liste Fritz ein Gutachten erstellt hat, hält die Fragestellung hingegen für rechts- und verfassungswidrig. „Die Fragen für Volksbefragungen müssen klar und eindeutig sein und dürfen den Wählerwillen nicht in eine bestimmte Richtung lenken“, erklärte Mayer bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Innsbruck. Die Frage strotze aber vor positiven Bewertungen, fügte der Verfassungsrechtler hinzu.

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Frage strotze vor Bewertungen

Die Liste Fritz hat beim Verfassungsjuristen Heinz Mayer ein Gutachten bezüglich der Fragestellung für die Olympia-Volksbefragung in Auftrag gegeben. Er kommt zu dem Schluss, dass die Art der Fragestellung rechtswidrig ist.

„Zu Volksbefragungen hat der Verfassungsgerichtshof mehrfach gesagt, dass Fragen klar und eindeutig sein müssen und dass sie nicht so formuliert sein dürfen, dass sie den Wählerwillen in eine bestimmte Richtung lenken. Es darf also nicht manipulativ sein. Es sind wertende Zusätze in der Frage unzulässig, die Frage ist neutral zu formulieren", so Mayer.

Heinz Mayer und Andrea Haselwanter Schneider

Liste Fritz

Heinz Mayer und Andrea Haselwanter-Schneider

Liste Fritz bringt Dringlichkeitsantrag ein

Liste Fritz Obfrau Andrea Haselwanter-Schneider fordert die Landesregierung nun auf, die Fragestellung zu ändern: „Wir bringen morgen einen Dringlichkeitsantrag ein und bauen somit der schwarz-grünen Landesregierung eine goldene Brücke. Die einzige Möglichkeit ist eine Frage zu formulieren, die verfassungsrechtlich in Ordnung ist und dann die Volksbefragung auf einen späteren Termin zu verlegen.“

Sollte sich nichts ändern, dann werde man das Ergebnis der Volksbefragung, sollte sie pro Olympia-Bewerbung ausgehen, rechtlich bekämpfen, sagt Haselwanter Schneider. Auch die NGO „mehr demokratie!“ hatte bereits angekündigt, eine Massen-Beschwerde beim VfGH einreichen zu wollen, da die Fragestellung „manipulativ“ sei. 200 Unterstützungserklärungen aus der Bevölkerung seien hierfür notwendig - mehr dazu in Olympia-Frage: NGO will Beschwerde einlegen. Haselwanter-Schneider habe bisher nicht unterschrieben, sagte sie, da sie das Ergebnis des Gutachtens abwarten wollte, sie könne sich jedoch „sehr gut vorstellen, diese Unterschrift zu leisten“.

Gegenteiliges Gutachten der Regierung

Die Landesregierung gab ebenfalls ein Gutachten in Auftrag, das jedoch genau das Gegenteil belege. Demnach sei die Fragestellung knapp und ohne wertende Zusätze.

Daher werden man am 15. Oktober als Abstimmungstag nicht rütteln, erklärte Sportlandesrat Josef Geisler (ÖVP).

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