Häufige Missstände in der Transportbranche
Der 56-jährige Frächter war unter dem Verdacht der Nötigung gestanden. Er soll laut Staatsanwaltschaft einem seiner angestellten Lkw-Fahrer verboten haben, der Polizei bei einer Kontrolle die Fahrtenscheibe zu zeigen. Für das Gericht war die Beweislage aber zu dünn.
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Druck wird auf Lenker überwälzt
Thomas Radner, der Leiter der Abteilung Arbeitsrecht bei der Tiroler Arbeiterkammer sprach am Montag in der Sendung „Tirol heute“ von einem hohen Termin- und Kostendruck in der Transportbranche. Dieser Druck werde auf die Lenker überwälzt, insbesondere durch sehr lange Arbeitszeiten. Vor kurzem habe man einen Fall gehabt, wo die durchschnittliche wöchentliche Einsatzzeit bei 90 Stunden gewesen sei. „Natürlich kommt es hier leider immer wieder vor, dass Lenker übermüdet unterwegs sind.“
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Während bei heimischen Unternehmen der Kollektivvertrag einen Mindestlohn von 1.500 Euro brutto verlangt, liegt dieser in Bulgarien bei 215 Euro brutto im Monat. Leider kommt es laut Radner daher immer wieder vor, dass einheimische Unternehmen den höheren einheimischen Kollektivvertrag umgehen wollen. Am häufigsten passiere das in der Form der Kabotage.
Bis zu 300 Kabotagefahrten pro Monat
Wenn ein ausländischer Lkw Güter nach Österreich transportiere und diese dann entlade, dann dürfe er weitere Fahrten innerhalb von Österreich unternehmen und wie ein österreichischer Lkw-Lenker tätig werden. Rechtlich seien nach EU-Recht drei Fahrten innerhalb von sieben Tagen zulässig. Es komme aber immer wieder vor, dass mehr Fahrten durchgeführt werden, in Einzelfällen laut einer aktuellen Studie bis zu 300 Fahrten pro Monat, weiß Radner.
Durch die Kabotage gebe es für Österreich einen Schaden von etwa 500 Millionen Euro und einen Verlust von 12.000 Arbeitsplätzen, so Radner. Ungefähr 20 Prozent der Güterbeförderung werde über die Kabotage durchgeführt, drei Prozent seien illegale Fahrten.
Arbeiterkammer strebt Musterverfahren an
Die Arbeiterkammer wolle im Rahmen der Kabotage ein Musterverfahren führen, denn man sei der Auffassung, dass für diese Kabotage österreichisches Arbeitsrecht gelte und der österreichische Mindestlohn zu bezahlen sei. Ausländische Arbeitnehmer könnten zur Arbeiterkammer kommen, „wir würden dann ein Musterverfahren führen und die Einsprüche einklagen.“