Drei Angeklagte nach Seilbahnunfall in Osttirol
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, dass sie als Seilbahnverantwortliche bzw. als verantwortlicher Bergführer vier Personen mit der Materialseilbahn auf die Essener Rostock Hütte auffahren ließen, obwohl damit die zulässige Gewichtsbeladung überschritten wurde, am Unfalltag Lawinenwarnstufe 4 bestand, die Materialseilbahn nicht zum Transport von Hüttengästen zugelassen war und keine speziell geschulte Person mit betriebsbereitem Funkgerät mitfuhr.
Zugseil verfing sich in Bäumen
Am 9. März fuhren vier Personen aus Österreich gegen Mittag mit der Materialseilbahn auf die Essener-Rostock-Hütte auf. Eine Staublawine und der damit verbundene hohe Druck waren dafür verantwortlich, dass das Zugseil der Materialseilbahn über daneben stehende Bäume geworfen wurde und sich dort verfing.
Das Zugseil wurde bei der Weiterfahrt der Bahn nach unten gezogen, dadurch entgleiste das Laufwerk auf dem Tragseil. Die Kabine hing nur noch am Zugseil, stürzte zu Boden, stieg dann wieder nach oben und blieb schlussendlich im Wipfel einer Lärche stecken.
APA/Polizei
Drei Tourengeher bei Unfall verletzt
Zwei Tourengeher, ein Mann und eine Frau, sprangen aus der Kabine, als diese dem Boden nahe kam. Die anderen zwei blieben drin. Einer der Insassen erlitt eine Rippenserienfraktur und wurde somit schwer verletzt, zwei kamen mit leichten Verletzungen davon, einer blieb unverletzt - mehr dazu in Tourengeher aus entgleister Kabine gerettet.
ORF
Bergretter mussten zu Fuß aufsteigen
Da kein Hubschrauberflug wegen der Liftseile möglich war, stiegen Bergretter zu Fuß auf. Ein Bergretter musste mit Pickel und Steigeisen den Baum bis zu der Kabine erklimmen. „Danach sicherte er die Gondel am Baum und seilte die beiden ab“, erklärte Bergrettungschef Peter Ladstätter damals den Einsatz.
Den Angeklagten droht im Falle eines Schuldspruches eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck soll am 11. Oktober stattfinden.