Weitere Auflagen für Kraftwerk Sellrain-Silz
Vorstandsdirektor Johann Herdina zeigte sich am Dienstag erfreut über „den nächsten Schritt zur Realisierung des Ausbauprojektes“, betonte aber, dass die übermittelten Unterlagen zunächst geprüft werden müssten.
Auflagen kosten Geld
Nach Prüfung der Unterlagen bedürften „mögliche weitere Schritte“ jedenfalls der Genehmigung durch Aufsichtsrat und Vorstand. „Natürlich sind es Auflagen, die Geld kosten - aber sie verunmöglichen das Projekt keinesfalls“, erklärte Herdina gegenüber der APA. Um wie viel das Projekt jetzt teurer wird, konnte er vorerst nicht beziffern: „Zunächst müssen wir die übermittelten Unterlagen prüfen“. Auch bleibe abzuwarten, ob etwaige Beschwerdeführer den weiteren Rechtsweg, also den Gang zum Verwaltung- bzw. Verfassungsgerichtshof beschreiten.
TIWAG
Revitalisierungs- und Ersatzmaßnahmen
Die Auflagen des BVwG sehen unter anderem am Inn zwischen Stams und Rietz Revitalisierungsmaßnahmen vor. Zudem betreffen sie die Mündungspassierbarkeit des Herztalbaches und des Leiblfinger/Pettnauer Gießen. Auch eine Ersatzmaßnahme im Umfang von 2,5 Hektar ist für den Verlust von Feuchtlebensräumen vorgeschrieben.
Langer Weg bis zur Realisierung
Die Projektunterlagen für die Erweiterung der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz um das Pumpspeicherkraftwerk Kühtai reichte der Landesenergieversorger 2009 zur Genehmigung bei der UVP-Behörde ein. Im Juni 2016 wurde der positive Bescheid in erster Instanz ausgestellt - mehr dazu in Positive UVP für Kraftwerk Sellrain-Silz. Jetzt habe das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Wien in zweiter Instanz grundsätzlich grünes Licht für den Ausbau gegeben, so die Tiwag am Dienstag. Das Kraftwerksprojekt ist auch umstritten, weil Wasser aus dem Stubai- und dem Ötztal zum Speicher ins Kühtai geführt werden.