Nachzahlungen von Ex-BUWOG-Mietern gefordert

Von Mietern ehemaliger BUWOG-Wohnungen werden vom neuen Eigentümer bis zu mehreren tausend Euro an Nachzahlungen gefordert. Für die Arbeiterkammer Tirol (AK) ist das unzulässig. Der Eigentümer spricht von fehlerhaft berechneten Mieten.

In den Schreiben des neuen Liegenschaftsverwalters an die Mieter werden diese zu Zahlungen bis zu mehreren tausend Euro aufgefordert. Die Schreiben wurden in den vergangenen Tagen zugestellt. Jetzt würden sich viele alte Mieter, vor allem Pensionisten, an die Arbeiterkammer wenden, weil sie nicht wissen, wie sie die hohen Nachzahlungsforderungen aufbringen sollen, berichtet die AK.

Für sie ist bemerkenswert, dass die neue Eigentümerin JP Tirol GmbH & Co KG noch im Dezember 2016 beteuert hat, dass sich für die Mieter durch die Übernahme der etwa 1.150 BUWOG-Wohnungen in Tirol nichts ändern werde. Es sei versichert worden, dass sich die Mieten nicht erhöhen würden.

Nachzahlung für Zeit vor Eigentümer-Wechsel

Nun fordert aber der Verwalter, die IGL Immobilienbüro Ing. Lugger GmbH, im Auftrag der Vermieterin höhere Mieten ab 1. August 2017. Aber nicht nur das: Gleichzeitig werden die betroffenen Mieter zur Bezahlung der Differenz zwischen der bisher bezahlten Miete und dem jeweils geltenden gesetzlichen Höchstmietzins rückwirkend für die drei vergangenen Jahre aufgefordert.

Für Markus Kröll, Leiter der Mietrechtsabteilung der Arbeiterkammer, ist dieses Vorgehen zweifelhaft: „Hier werden Forderungen aus Zeiten geltend gemacht, in denen noch die BUWOG Eigentümerin der Liegenschaften war. Aus unserer Sicht ist das nicht zulässig. Vor allem die Zeiten vor dem käuflichen Erwerb durch die neue Eigentümerin. Jedenfalls ist das System sehr in Frage zu stellen.“

AK bietet Beratung an

Die Arbeiterkammer bietet Betroffenen kostenlose Beratung an. Sie rät, der rückwirkenden Geltendmachung jedenfalls schriftlich zu widersprechen und Zahlungen ausschließlich unter Vorbehalt der Rückforderung zu tätigen. Der Präsident der AK Tirol, Erwin Zangerl, fordert nun einen Untersuchungsausschuss des Landtags zum Verkauf der BUWOG-Wohnungen.

Eigentümer spricht von falsch berechneten Mieten

In einer schriftlichen Stellungnahme teilt JP Tirol mit, dass bei zwölf Wohnungen seit Jahren die Miete fehlerhaft berechnet worden sei. Es handle sich dabei ausschließlich um Fälle, in denen die aktuellen Mieter alte Bestandsverhältnisse übernommen hatten. Die Miete für die gesamte Wohnung liege in manchen Fällen nur bei fünf Euro im Monat. Die Mieter wurden angeschrieben, die Miete wurde im Rahmen der geltenden Gesetze angepasst, teilt JP Tirol mit.

Die BUWOG war früher eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft des Bundes, ehe das Finanzministerium im Jahr 2000 den Entschluss für die Privatisierung der bundeseigenen Wohnungsgesellschaften fasste. Im Dezember 2016 wurde der Verkauf der früheren BUWOG-Wohnungen in Tirol besiegelt.

Reaktionen von SPÖ, FPÖ und Grünen

Für die SPÖ zeigt die Causa die negativen Auswirkungen der Privatisierungen der Vergangenheit. Die Forderungen des neuen Eigentümers der Wohnungen sind für die SPÖ ein klarer Weckruf an die Politik, die Daseinsvorsorge nicht blind dem freien Markt zu überlassen, sondern hier steuernd einzugreifen, sagt Tirols SPÖ-Vorsitzende Elisabeth Blanik.

Die FPÖ erinnert daran, dass ein Kauf der Wohnungen durch die Stadt Innsbruck 2016 nicht zustande gekommen sei. Stadtparteiobmann Rudi Federspiel fordert alle Fraktionen im Gemeinderat auf, sich für die Mieter einzusetzen.

Die Grünen fordern volle Aufklärung in der Sache. Sie halten es für sozial unverträglich, die Differenz der Mieten auf den gesetzlichen Höchstmietzinssatz für die vergangenen drei Jahre zurückzufordern.