Vier Jahre Haft für Fahrzeugdiebstahl

Ein 36-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zusammen mit einem Komplizen soll er einen Betonmischer und zwei Betonpumpenfahrzeuge im Wert von 450.000 Euro gestohlen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Fahrzeuge sollen von der Bande in Italien weiter verkauft worden sein. Was seine Mittäter anbelangt, blieb der 36-jährige Angeklagte aus Litauen vor Gericht schweigsam.

Im April des Vorjahres schlug die Bande bei einer Baufirma in Zirl zu. Die Täter hatten es auf zwei Betonpumpenfahrzeuge und ein Betonmischfahrzeug im Gesamtwert von 450.000 Euro abgesehen. Weil bei einem Fahrzeug der Tank fast leer war, hat der Angeklagte mit Hilfe eines Schlauchs Treibstoff von einem anderen Fahrzeug abgesaugt. Dies wurde dem 36-Jährigen zum Verhängnis, da er am Schlauch DNA-Spuren hinterließ.

Angeklagter wenig auskunftsfreudig

Während des Prozesses gab sich der Angeklagte zurückhaltend: Er habe seine Mittäter nicht gekannt, auch die genauen Umstände des Diebstahl seien ihm nicht bekannt gewesen. Er sei lediglich vermittelt worden, um die Fahrzeuge aufzubrechen.

Ob er ihn für dumm verkaufen wolle, kontert daraufhin der Staatsanwalt. Auch Richter Norbert Hofer wollte dem mehrfach vorbestraften Litauer seine Version die Geschichte nicht abnehmen. Auch weil der Angeklagte bei zwei Kontrollen jeweils in Begleitung von Personen mit gefälschten Papieren und gefälschten Fahrzeug-Kennzeichen war. Außerdem sei die Bande damals in Zirl äußerst professionell vorgegangen: Bei den gestohlenen Fahrzeugen wurde das GPS ausgebaut und die elektronische Wegfahrsperre überbrückt.

Urteil nicht rechtskräftig

All das deutete auch für den Richter auf eine kriminelle Organisation hin. Einen Zusammenhang mit ähnlichen Taten konnte dem Litauer allerdings nicht nachgewiesen werden. Das Urteil lautete vier Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Für den 36-Jährigen wird es nicht der letzte Kontakt mit der Justiz sein. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl aus Deutschland vor.

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