Kos-Charter vom Seebeben unbeeinträchtigt
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag ereilte die Insel Kos ein Seebeben der Stärke 6,5 - mehr dazu in Berichte über enorme Beben (news.ORF.at, 21.7.2017).
Katastrophe lässt Stornoversicherung aussteigen
Auf eine Reiserücktrittsversicherung können Kunden, die eine Reise nach Kos gebucht haben, nicht setzen. Diese tritt bei Elementarereignissen wie Erdbeben oder Seebeben nicht in Kraft, berichtet Herbert Schatz, Verkaufsleiter von TUI Österreich.
Wer den Urlaub umbuchen oder stornieren will, für den gelten die üblichen Bedingungen. So kann das Stornieren teuer werden, denn die Kosten liegen je nach Abreisetermin zwischen zehn und 85 Prozent der Reisekosten. „In welcher Höhe die Kosten wirklich anfallen, kommt darauf an, wann man reist. Wenn man zum Beispiel erst in drei Wochen reist, sind die Kosten geringer, als wenn man morgen reisen würde“, sagte Schatz.
Bei Topangeboten werde es noch schwieriger, auch reine Flugtickets verfallen bei Nichtantritt der Reise.
Normaler Flugverkehr zwischen Innsbruck und Kos
Derzeit seien keine Flüge gestrichen, sagt Herbert Schatz. „Der Flughafen Kos hat wieder offen, es gibt ganz normalen Linien- bzw. Charterverkehr. So blöd es auch klingen mag, aber in Griechenland läuft das Geschäft ganz normal weiter.“
Gäste, die sich durch das Erdbeben eingeschüchtert fühlen, sollen sich über die Medien, die auswärtigen Ämter informieren oder sich bei Fragen an das Innenministerium oder an das Reisebüro wenden, meinte der Regionalleiter West von TUI Österreich.
„Griechenland ist 2017 sehr gut gebucht, heuer ist es der „große Renner“. Es gibt sehr erfreuliche Zuwachsraten, das freut uns für Griechenland, dementsprechend stark besetzt sind auch die Hotels“, berichtet Schatz.