Urteil: Einweisung nach Brandlegung

Mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat am Donnerstag ein Prozess am Landesgericht geendet. Vor Gericht stand eine 44-jährige Frau. Ihr wurde vorgeworfen, in der Wohnung ihrer Schwester Feuer gelegt zu haben.

Am 19. Oktober 2016 brannte in einer Wohung im Innsbrucker Pradl ein Vorhang in einer Wohnung lichterloh. Ein beherzter Passant stürmte damals in die Wohnung und löschte das Feuer - mehr dazu in Dubiose Brandstiftung in Innsbruck. Als mutmaßliche Brandstifterin forschten die Ermittler die Schwester der Mieterin aus. Sie war kurz vorher am Tatort gesehen worden.

Frau schwieg auch vor Gericht

Die Schwester machte zu den Vorwürfen jedoch bis heute keine Angaben. Sie schwieg auch vor Gericht. Über ihr Motiv ist also nichts bekannt. Der gerichtspsychiatrische Sachverständige bescheinigte ihr „eine Art Psychose“, wonach sie auf Stimmen höre, hallunziniere und gefährlich sei. Taten wie Brandstiftung oder Körperverletzung würden in das Krankheitsbild passen, so der Gutachter. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.