Pistenchef nach tödlichem Skiunfall verurteilt

Der Pistenchef eines Skigebiets in Söll (Bezirk Kufstein) ist am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ende Jänner starb eine Sechsjährige, als sie gegen den Hydranten einer Schneekanone prallte.

Das verunglückte Mädchen war als Mitglied einer fünfköpfigen Schülergruppe in Begleitung eines staatlich geprüften Skilehrers und zweier Hilfsskilehrer auf der Piste „Stöckl Nr. 44“ in der „Skiwelt Wilder Kaiser“ unterwegs. Kurz vor 14.15 Uhr kam es am 29. Jänner zu dem Unfall.

Die Sechsjährige hatte die Kontrolle über ihre Skier verloren und die Umzäunung der Schneekanone durchbrochen. Dabei war das Mädchen seitlich mit dem Kopf gegen den am Standfuß der Schneekanone befindlichen Hydranten geprallt. Das Kind starb noch am Ort des Unfalls - mehr dazu in Tödlicher Skiunfall - Untersuchungen laufen.

Tödlicher Skiunfall Söll

Zoom.Tirol

Das Mädchen prallte gegen diese Schneekanone

Urteil nicht rechtskräftig

Der Pistenchef bekannte sich zu Verhandlungsbeginn am Bezirksgericht Kufstein nicht schuldig. Dem Prozess waren Ermittlungen eines Sachverständigen für Pistensicherheit vorausgegangen. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Jänner eine Obduktion des Kindes angeordnet.

Der Pistenchef wurde zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt. Die an sich mobile Schneekanone, gegen die das Mädchen geprallt war, sei wie eine stationäre Schneekanone verwendet worden und hätte daher auch wie eine stationäre Schneekanone gesichert werden müssen, begründete die Richterin ihr Urteil.
Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.