Haben Patienten ein Recht auf Unvernunft?

Können Patienten die Behandlung verweigern und haben sie ein Recht auf Unvernunft? Oder sollen Ärzte sie auch gegen ihren Willen behandeln? Darum ging es diese Woche bei einem Kongress über Ethik in der Intensivmedizin in Innsbruck.

Ein Fallbeispiel aus Kärnten macht deutlich, wie sehr „unvernünftige“ Patienten das Medizin-System herausfordern: Ein älterer Mann hat eine unheilbare Entzündung am Bein, aber er verweigert die Amputation trotz Lebensgefahr. Damit war Primar Michael Zink, Klinikchef in Kärnten, konfrontiert.

Es folgte ein Kreislauf: Immer wieder landete der Patient akut in der Notaufnahme, doch er blieb dabei, dass er keine Amputation wolle. Das Krankenhaus schickte zunächst den Pfarrer, dann den Psychiater, dann den Sachwalter, der die Amputation befürwortete. Das Krankenhaus war damit keinen Schritt weiter, berichtet Michael Zink.

Was kann der Patient noch selbst beurteilen?

„Man muss sich dann ganz genau Gedanken machen, was der Patient noch selbst beurteilen kann. In diesem Fall war es möglich, dem Patienten so viel Selbstbestimmung zuzubilligen oder Zurechnungsfähigkeit zu attestieren, dass er über die Situation selbst entscheiden konnte. Das war der Eindruck von mehreren Ärzten und auch von einem Psychiater, der uns attestiert hat, dass er nicht an der eine psychischen Krankheit leidet, die dies Entscheidungsfähigkeit beeinflussen würde“, so Zink.

Dass er ohne Amputation sterben werde, habe den Patienten in seiner Religiosität nicht gekümmert. Für Ärzte und Pflege war das eine Zerreißprobe, aus der das Team gestärkt hervorging, so Zink.

„Alle im Team mit Entscheidung zufrieden“

„Es hat sehr viel Emotion erzeugt. Wir haben diesen Fall auch im Team im Sinne einer Supervision nachbesprochen. Es waren alle mit dieser Entscheidung sehr zufrieden, weil einen Patienten gegen seinen Willen zu behandeln, ist etwas, was einem Team nicht gut tut.“

In der Kärntner Klinik war es möglich, den Willen des Patienten zu respektieren, berichtet Klinikchef Michael Zink. „Will ein Patient Therapie nicht, verbietet sich diese Therapie. Das heißt aber nicht, dass wir uns um diesen Patienten nicht kümmern, sondern wir schauen dann, dass er möglichst gut mit den daraus resultierenden Symptomen, Krankheiten und Problemen zurechtkommt.“ Schmerztherapie und Fürsorge erleichterten schließlich dem Patienten seine letzten Lebenswochen.