Drei Jahre Haft nach versuchtem Raub

Nach einem versuchten Raub an einer 76-jährigen Pensionistin im Mai in Fritzens ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ein 53-jähriger Mann zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann ist ein Bekannter der Familie.

Der Angeklagte hatte von der Frau in ihrem Schlafzimmer vermummt Geld gefordert und an Händen und Füßen gefesselt, ehe er ohne Beute flüchtete. Er habe keine Ahnung, warum er das gemacht hatte, verantwortete sich der Anklagte vor Gericht. Die Frau sei bei dem Überfallsversuch eher erschrocken, als dass sie sich gefürchtet habe, berichtete sie vor Gericht. Sie verzichtete beim Prozess auf alle Ansprüche inklusive Handy-Ersatz, er hat ja selbst nichts, sagte die Pensionistin.

Angeklagter war ortskundig

Als eine „unglaublich grausige Situation“ bezeichnete die Staatsanwältin das Szenario, das sich gegen 3.30 Uhr in der Nacht auf 3. Mai in Fritzens abgespielt habe. Der Angeklagte sei seiner Aussage zufolge in das Haus der Pensionistin eingestiegen. „Über die Terrasse“, wie der Gelegenheitsarbeiter und zuletzt Obdachlose zu Protokoll gab. Er sei ortskundig gewesen und habe gewusst, wie er das Haus nachts betreten könne, schließlich habe er auf der benachbarten Baustelle der Töchter der 76-Jährigen gearbeitet.

Frau mit zerschnittenem Geschirrtuch gefesselt

Die Staatsanwältin war sich sicher, dass der Mann den Entschluss, die Angeklagte zu fesseln und zu berauben, bereits in der Küche gefasst habe. Dort hatte sich der Unterländer mit einem Geschirrtuch vermummt und ein weiteres Geschirrtuch in Fetzen geschnitten. Mit diesen fesselte der Mann schließlich sein Opfer. „Aus Schutz“, wie er ausführte. „Ich wollte nicht, dass sie sich verletzt“. Die Staatsanwältin folgte dieser Behauptung nicht und forderte einen Schuldspruch im Sinne der Anklage.

Der genaue Verlauf der Nacht ließ sich nicht exakt rekonstruieren. Der Beschuldigte gab an, in der Küche zuvor „ein Brot gegessen“ zu haben und erst nach eineinhalb Stunden in das Schlafzimmer seines Opfers eingedrungen zu sein. Das Handy habe er nach dem versuchten Raub ebenfalls entwendet und in den Inn geworfen. Der 53-Jährige bezeichnete die Tat als „Kurzschlussreaktion“.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der Schuldspruch war vorerst nicht rechtskräftig. Die Richterin und die Schöffen schlossen sich dem Ersuchen des Verteidigers um ein „mildes Urteil“ nicht an. Im Gegensatz zu seinen Ausführungen sahen sie den Tatbestand einer Gewaltanwendung gegeben. Als mildernd wurde gewertet, dass sich der Angeklagte schuldig bekannte. Erschwerend hingegen war, dass er sich trotz einem laufenden Verfahren am Bezirksgericht Zell am Ziller abermals „kriminell betätigte“.

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