Land kündigt Aidskranken: OLG kippt Urteil

Am Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck ist jetzt ein Aufsehen erregendes Urteil gegen das Land Tirol aufgehoben worden. In einem Ersturteil war das Land verurteilt worden, nachdem es das Dienstverhältnis mit einem HIV-kranken Mitarbeiter beendet hatte.

Der Kläger, ein ehemaliger Mitarbeiter einer Bezirkshauptmannschaft, sowie das Rechtskommitte LAMBDA, sahen eine schwere Mehrfachdiskriminierung. Denn das Arbeitsverhältnis des Mannes sei nach dem Bekanntwerden einer HIV-Erkrankung und der Homosexualität des Mannes am Ende des Probemonates vom Dienstgeber, dem Land, beendet worden.

Land wies Vorwürfe zurück

Das Land hat die Vorwürfe umfassend bestritten. Seitens des Landes Tirol hieß es damals, dass die gesetzten Personalmaßnahmen in keiner Weise mit der sexuellen Orientierung bzw. damit in Verbindung stünden, dass der betreffende Mann HIV-positiv ist.

Nach dem Ersturteil mit hohen finanziellen Ansprüchen im Dezember 2015 haben beide Seiten Berufungen eingebracht. Diesen wurde jetzt stattgegeben. Der Fall geht zur Ergänzung und Entscheidung ans Erstgericht zurück. Wann es rechtliche Klarheit gibt, ist damit nur schwer abschätzbar.

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