Obernberger See: Beschwerde abgewiesen
Das Landesverwaltungsgericht folgt in seiner Entscheidung im Wesentlichen der Begründung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, die die naturschutzrechtliche Bewilligung in erster Instanz erteilt hatte - mehr dazu in Obernberger See: Behörde gibt grünes Licht.
Alois Messner
Das öffentliche Interesse überwiegt
Demnach überwiegen bei dem geplanten Hotelvorhaben am Obernberger See die langfristig öffentlichen Interessen gegenüber den beeinträchtigten Naturschutzinteressen. Die beim Einspruch des Landesumweltanwalts vorgebrachten Bedenken hinsichtlich Hydrologie und Geologie des Obernbergersees hätten sich laut Landesverwaltungsgericht nicht bewahrheitet, ebenso wenig die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Zufahrtwegs. Mit der Entscheidung des Gerichts gibt es noch keine Baufreigabe. Nach wie vor ausständig sind Entscheidungen zu bau- und gewerberechtlichen Genehmigungen.