Ausbruch aus Gefängnis ist keine Straftat
Im Fall des 17-jährigen Untersuchungshäftlings gibt es laut Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen, denn sein Ausbruch Ende Mai aus der Justizanstalt ist keine Straftat - mehr dazu in Kurze Flucht von Untersuchungshäftling. Strafbar wäre nur jemand, der einem Häftling bei der Flucht hilft, oder der Flüchtende, wenn er sich zum Beispiel mit Gewalt gegen die Wachebeamten befreien würde - also Widerstand gegen die Staatsgewalt vorliegen würde.
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Während Flucht Kleidung gestohlen
Anders verhält es sich im Fall des 26-jährigen Angeklagten, der auf der Flucht eine Straftat begangen haben soll. Der Kroate soll laut Staatsanwaltschaft in einem Einkaufszentrum Bekleidung gestohlen haben, um sich umzuziehen - mehr dazu in Angeklagter springt aus Gerichtsgebäude.
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Der Mann soll für eine Überfallserie auf drei Frauen in Tiefgaragen verantwortlich sein. Zum Verdacht des Raubes und des versuchten Mordes kommt für den aus dem Gerichtssaal geflohenen Beschuldigten auch noch der Verdacht des Diebstahls dazu.