Neu aufgerollter Terrorprozess vertagt

Das Verfahren gegen einen Iraker hat am Dienstag am Landesgericht Innsbruck neu begonnen. Der Mann wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, der OGH hob das Urteil allerdings auf. Am Dienstag wurde der Prozess vertagt.

Zu zweieinhalb Jahren Haft hatte das Innsbrucker Landesgericht den 29-jährigen Asylwerber im September verurteilt - mehr dazu in Haftstrafen nach Terrorprozessen. Der Iraker hatte sich im Kampf gegen die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) im Irak wissentlich einer brutalen Terrormiliz angeschlossen. Die Anklage warf dem Mann vor, Leibwächter des Anführers der Miliz gewesen zu sein und mit dieser gegen den IS im Straßenkampf in Babel und Tikrit gekämpft zu haben.

Urteil für OGH ungültig

Aus der Gerichtsentscheidung geht aber nicht hervor, warum das Landesgericht Innsbruck für dieses Delikt zuständig ist. Weil diese Feststellung fehlt, habe der Oberste Gerichtshof das Urteil wieder aufgehoben, hieß es vor der Verhandlung am Innsbrucker Landesgericht. Am Dienstag begann der Prozess erneut.

Verteidigung fordert neue Gutachter

Bei der Verhandlung am Dienstag nannte der Angeklagte den Namen einer weiteren Miliz, für die er gekämpft haben will. Diese sei, so sein Verteidiger, nicht als terroristisch zu bewerten, sondern Teil des irakischen Sicherheitssystems. Diesen Umstand wollte der Verteidiger am Dienstag mit der Forderung nach neuen Sachverständigen beweisen. Er war außerdem nicht damit einverstanden, dass das Gutachten der ersten Verhandlung wie vom Gericht geplant verlesen werde und beantragte stattdessen eine mündliche Erörterung.

Der Verteidiger führte auch aus, dass es kein Anliegen für Österreich sein könne, sich mit Fragen der innerstaatlichen Sicherheit anderer Länder zu befassen. Die Feststellung, warum das Landesgericht Innsbruck zuständig sei, war auch dem OGH im ersten Urteil abgegangen.

Staatsanwalt beruft auf Vorgeschichte

In seinem Eröffnungsplädoyer verwies der Staatsanwalt auf die umfangreichen Ermittlungen und das Protokoll der ersten Hauptverhandlung. Am Sachverhalt selbst habe sich nichts geändert, die vom OGH geforderte Begründung der Zuständigkeit werde in diesem Verfahren erfolgen, so der Staatsanwalt.

Gegenstand des neu aufgerollten Verfahrens war auch ein vom Angeklagten in den Raum gestelltes Übersetzungsproblem. Entgegen seiner früheren protokollierten Angaben äußerte er am Dienstag Zweifel an den Übersetzungen. Als der betroffene Gerichtsdolmetscher der ersten Verhandlung dazu als Zeuge befragt wurde, ließen sich diese Zweifel nicht eindeutig bestätigen. Sein Verteidiger stellte daraufhin auch die Kompetenz des ersten Dolmetschers in Frage.

Kurze Zeit nach Beginn wurde die Verhandlung, für die auch der irakische Botschafter aus Wien als Zuschauer angereist war, vertagt, um der Forderung nach einer mündlichen Erörterung des Sachverständigen-Gutachtens nachzukommen.